Sticker verkaufen?
Hallo ich würde gerne ein Paar selbstgemachte sticker verkaufen... brauche ich dafür unbedingt ein Gewerbe?
6 Antworten
Wenn Du das mit einer Handvoll Sticker im Freundes- und Bekanntenkreis machst, dann wird niemand was sagen.
Aber falls Du an Verkäufe im Netz denkst, solltest Du folgendes beachten:
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, außerdem musst Du die Einnahmen natürlich versteuern.
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Du bist minderjährig, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts:
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Paar? Privat? Kein Problem ...
Ansonsten ist es ein Gewerbe, ja! Aber ein Gewerbe anzumelden kostet ja auch nur ein paar Euro - und dann dürftest Du soviele verkaufen wie Du hast :-)
Wenn du die Sticker zum Selbstkostenpreis abgibst, ist das kein Gewerbe. Willst du damit einen Gewinn (egal wie hoch) machen, ist es scon Gewerbe und muss angemeldet werden. Freibeträge gibt es im Gewerberecht nicht.
Sowie du etwas regelmäßig mit Gewinnabsicht verkaufen willst brauchst du eine Gewerbeanmeldung.
Kommt drauf an in welchem Rahmen du es betreibst. Für künstlerische erwerbstätige gibt es eine einnahmensgrenze.
Wenn du ab und zu mal den ein oder anderen sticker verkaufst und somit, weder regelmäßige noch hohe einnahmen hast, musst du dies nicht unbedingt.
Ab einem regelmäßigem und schon höhergesetztem einkommen, musst du zumindest ein kleingewerbe anmelden. Wenn du dir nicht sicher bist, frag einfach beim amt nach.
Als Kleingewerbe wird ein Unternehmen bezeichnet, das als Gewerbe im geringen Umfang handel!!!
Künstlerische Tätigkeiten, gehören zu den freien berufen, solange sie als Einzelperson agiert. Da ist nur ab einer gewissen Einnahme ein Gewerbe vom Vorteil´´
Ich bin selbst in der brache unterwegs und habe mich ausführlich bei einem Steuerberater beraten lassen.
- Freiberufler sind Selbständige, die kein eigenes Gewerbe betreiben und einen der sogenannten “Katalogberufe” oder eine Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 EStG ausüben. Freiberufler sind ebenfalls von der Buchhaltungspflicht befreit, sofern ihr jährlicher Gewinn 17.500 Euro nicht übersteigt.
Du solltest solche Äußerungen vorher überdenken!!
Wenn es um die Frage der Gewerbeanmeldung geht, dann sind die Regelungen des EStG völlig unbedeutend. Es gilt die GewO. Und die interessiert sich nicht um die Größe des Umsatzes oder Gewinns. Das Gewerbeamt wird dich auch nie nach einem Verdienst fragen.
Also frag keinen Steuerberater, sondern einen Gewerberechtler ;-)
Falls du es nicht verstanden hast, handelt es sich hier bei um Freiberufler. Ein Steuerberater kann dir da genau so helfen, da ja nicht unbedingt ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Sie fragt übrigens nicht allgemein sondern speziell für ihren Fall!
Die Herstellung und der Verkauf von Stickern soll eine freiberufkiche Tätigkeit sein? So ein Blödsinn. Wenn du von Gewerberecht keine Ahnung hast, dann lass bitte die Finger von der Tastatur und verwirre hier nicht den Ratsuchenden.
Natürlich ist es das 😂 Solange sie die Designs macht, was ich stark annehme .
Ich verwirre niemanden. Ich hab selber ein paar Sticker zum Verkauf, wie gesagt bin ich selbst als Freiberufler.
Bitte sei doch jetzt einfach still wenn du wirklich sehr offensichtlich nicht Bescheid weißt, über eine solche Kategorie.
Außerdem sagte ich der Fragestellerin mehr als nur einmal das sie sich speziell für ihren Fall beraten lassen soll, denn so ist es am sichersten. Das ist nur meine persönliche einschätzung. Hab ja immerhin Erfahrung (;
Ob sie die Designs selber macht , ist völlig belanglos. Sie stellt etwas zum Verkauf her. Das ist Gewerbe! Auch ein Goldschmid oder Verleger ist Gewerbetreibender, egal ob er den Schmuck oder die Bücher selbst geschaffen hat.
Deine "Erfahrung" besteht wohl eher aus langer Unwissenheit.
Bitte informiere dich doch einfach mal richtig, deine Äußerungen sind einfach nur falsch!!!
Ich habe mich wie gesagt beraten lassen und das auch auf dem Amt gemeldet, ich mach also alles richtig. (:
Ich habe über 10 Jahre das Gewerbeamt einer Großstadt geleitet. Ich kenne die umfassende Rechtsprechung und Kommentierung zur GewO. Und ich glaube nicht, dass du davon mehr verstehst...
Du verstehst nicht was freiberufe oder Katalog Berufe sind 😂
Mund witzig das du das jetzt sagst, nachdem du meintest das es Kleingewerbe nichtmal gibt, du hättest es eigentlich besser wissen müssen.
Zeig mir die Stelle in der GewO, wo dieses Wort auftaucht !? Es gibt nur stehendes Gewerbe, Reisegewerbe und Gewerbe im Rahmen von festgesetzten Märkten und Messen.
🤦♀️
Fast alle Aussagen sind falsch. Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Das Gewerbeamt wird auch nie fragen, wie viel du verdienst. Und ein Kleingewerbe kann man auch nicht anmelden, weil es das nicht gibt...