Eigenes Gewerbe gründen? Und Rechtslage beim Verkauf von Elektrogeräten?
Hallo, Kurz und Knapp: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Ich habe vor hintergrundbeleuchtete Wandlogos zu verkaufen. Diese sind maßgeschneidert und nach kundenwunsch angefertigt. Also das Gegenteil von Massenproduktion. Muss ich da ein Gewerbe anmelden?
Da die Logos hintergrundbeleuchtet sind, handelt es sich ja um ein Elektrogerät. Ich kaufe dazu LED-Streifen und verkable diese hinter den ausgesägten Buchstaben und Zeichen. Dabei löte ich die Streifen an den fest dafür vorgesehenen Stellen zusammen. Das Netzteil sowie der Controller für die LEDs ist vom Hersteller der LED-Streifen. Kann ich das problemlos verkaufen, oder muss das geprüft werden. Maximal fliest ein Strom von 4A mit 12V Spannung. Also kann eigentlich nichts passieren. Reicht es wenn ich dem Käufer zur Kenntnis setze dass er die Lampe ohne Aufsicht nicht leuchten lassen darf?
Viele Grüße, Hidan159
8 Antworten
du musst sicher stellen, dass dein produkt betriebssicher ist. eine elektrische prüfung ist auf grund der tatsache, dass alle nicht fertigen komponenten mit kleinspannung arbeiten nicht erforderlich.
Stellt sich noch die frage nach der CE zertifizierung. hier kommt es darauf an, wie das produkt geschaffen ist, wie groß die serie ist etc. usw...
da es sich aber um einzelstücke handelt, sollte die hier ebenfalls nicht erforderlich sein. du stehst allerdings in der produkthaftung. das bedeutet, dass du für schäden verantwortlich bist, die durch unsachgemäße handhabung entstehen.
du solltest auf jeden fall auf dem beipackzettel vermerken, dass die Logos ordentlich befestigt werden müssen und wenn ja, wie und eben die allgemeinen sicherheitsrichtlinien für den umgang mit netzspannung...
- das gerät darf nicht mehr verwendet werden, wenn schäden sichtbar erkennbar sind
- es darf nur das mitgelieferte netzteil verwendet werden
- Verwendung nur in trocknen räumen
das wären so die wichtigsten punkte
lg, Anna
Gewerbe anmelden und ne betriebshaftpglicht abschliessen... wäre ärgerlich wenn jemand so ein Teil kauft und dem die Hütte abfackelt...
Wenn es eine einmalige Aktion wäre wäre keine Gewerbeanmeldung nötig. Da Du es aber wiederholt machen möchtest, kommst Du an einer Gewerbeanmeldung nicht vorbei.
Was Deine zukünftigen "Elektroprodukte" angeht kann es sein, dass sie ein VDE Zeichen benötigen. Wie Du dieses Zeichen zugeteilt bekommst, erklärt Dir der VDE. Ein CE Zeichen müssen die Produkte auf jeden Fall bekommen und dazu muss eine CE Konformitätserklärung zu Deinen Produkten erstellt werden.
Du solltest unbedingt vorher mit der Handwerkskammer klären, ob Seine Elektroarbeiten unter den Begriff "Handwerk" fallen und möglicherweise ohne Meistertitel nicht ausgeübt werden dürfen.
Wie schon geschrieben wurde, wenn du es ein mal machst und dabei kein Gewinn machst nein, ansonsten alleine auchschon aus Steuerlichen gründen ja! Je nachdem reicht aber auch schon ein "Firmenname.e.K."