Steuerklassen 3 und 5 muss man immer nachzahlen?
Hallo wir haben geheiratet und haben Steuerklasse 3 und 5. Mein Mann verdient mehr und hat 3. Er verdient netto ca. 2000 Euro und ich bin auf Geringfügig angestellt. Sind es die richtigen Steuerklassen oder müssten wir 4 und 4 nehmen? Vielen Dank
5 Antworten
Wenn du nur geringfügig, ergo Minijob, beschäftigt bist solltest du gar keine Steuerklasse haben, sondern der Minijob sollte pauschal durch den Arbeitgeber versteuert werden.
Dann gibt es auch keine Nachzahlung, da der Minijob steuerlich keine Rolle spielt und auch kein Lohn über die V abgerechnet würde, was Abgabepflicht auslösen würde.
Wenn der Minijob natürlich über die V läuft ist das steuerlich so ziemlich die selten dämlichste Variante, die es gibt. In dem Fall sollte man auf IV/IV mit Faktorverfahren umstellen.
Hinweis: Dein Netto interessiert außer euch beiden niemanden, mit Netto kann man steuerlich nicht gut rechnen.
eine geringfügige Beschäftigung ist für die Steuererkärung irrelevant ....
da diese dort nicht angegeben wird
Wenn dein Mann erheblich mehr verdient als du, dann ist 3 und 5 genau richtig!
Wenn man lieber heute mehr Netto hat und dann dem Finanzamt jedes Jahr was davon abgibt, ja.
Hat man lieber heute weniger Netto und erhält dann Geld vom Finanzamt zurück, ist eine andere Variante besser.
Die dem Finanzamt geschuldete Einkommensteuer lässt sich durch Steuerklassen nicht beeinflussen.
Nein, das sind die richtigen in eurem Fall...aber wieso müsst ihr Nachzahlen ?
Wir haben in dem Jahr, in dem wir geheiratet haben Geld zurückbekommen.
Wir haben in dem Jahr, in dem wir geheiratet haben Geld zurückbekommen.
Gewöhnt euch nicht dran. Das kommt daher, dass Anspruch auf Ehegattensplitting besteht, wenn man mind. 1 Tag im Jahr verheiratet war.
Ehegatten sind stets so zu besteuern als hätte jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet, daher ergibt sich zumeist ein Steuervorteil gegenüber zwei einzel veranlagten Singles mit gleichem Gesamteinkommen.
Das hat aber mit Steuerklassen nichts zu tun. Wenn ihr III/V beibehaltet, könnt ihr euch ab dem Folgejahr der Hochzeit auf Nachzahlungen einstellen.
Ich meine allgemein die nächsten Jahren ob wir mir 3 und 5 richtig liegen