Steuerklasse wechseln spielt keine Rolle nach Steuererklärung?

3 Antworten

Steuerklassen sind nur für den Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer relevant, bei der Veranlagung zur Einkommensteuer aufgrund einer Einkommensteuererklärung spielen sie keine Rolle. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle angewendet, bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten die Splittuntabelle.

Deine eigentliche Frage wurde ja schon zutreffend beantwortet. Durch die Steuerklassen 3/5 seid Ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Im Rahmen der Veranlagung wird dann die Einkommensteuer in zutreffender Höhe festgesetzt und die bereits bezahlte Lohnsteuer darauf angerechnet.

Bezüglich des Elterngelds ist es inzwischen so, dass die Steuerklasse keinen Einfluss mehr hat. Als Berechnungsgrundlage wird das Bruttogehalt hergenommen und darauf eine fiktive Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge angewendet.

gaiusbaltar85 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 17:18

Danke, das klingt ja gut. Kann man das irgendwo nachlesen? Online finde ich eigentlich nur, dass die Steuerklasse durchaus entscheidend für das Elterngeld ist..?

gaiusbaltar85 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 20:53
@Helefant

Danke, aber dort steht ja auch, dass die Steuerklasse zu den "Abzugswerkmalen" zählt.

Helefant  17.01.2022, 21:23
@gaiusbaltar85

Oh, da hast Du offenbar Recht :-o ! Hab jetzt nochmal ein paar Seiten darüber angeguckt. Ausschlaggebend ist die Steuerklasse, die man in den meisten der 12 entscheidenden Monate hatte. Auch wenn dieser pauschale Steuerabzug nicht genauso berechnet wird wie die tatsächliche Lohnsteuer.

gaiusbaltar85 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 08:50
@Helefant

dank dir
also da meine Frau durch meinen Übereifer Sep 21 bis Dez 21 schon 4 Monate in der ungünstigsten Steuerklasse war, wir das aber jetzt umstellen und Geburtstermin erst August ist, müssten wir ja noch die Kurve bekommen haben..

Relevant ist eben ab wann Ihr die Steuerklasse gewechselt habt. Bei einer Steuererklärung wird eben geprüft wieviel Steuern Ihr bezahlt habt und wieviel ihr hättet bezahlen müssen. Die Differenz davon bekommt Ihr zurück.

Wenn Ihr die Steuerklasse Rückwirkend wechseln könnt / konntet dann wird das auch bei der Steuerklärung berücksichtigt