Steuerklasse wechseln spielt keine Rolle nach Steuererklärung?
Hi zusammen,
meine Frau und ich haben nach der Hochzeit kürzlich die Steuerklasse von 4/4 auf 3/5 gewechselt, da ich mehr verdiene habe ich so ja mehr netto. Ist es richtig, dass das nach der Steuererklärung gar keine Rolle spielt, weil das dann entsprechend wieder zurückgezahlt werden muss?
Ich frage, da wir nun wegen anstehenden Elterngelds, das die Frau beziehen wird, von 3/5 auf 5/3 wechseln wollen, damit sie mehr Elterngeld kriegt. Ich erhalte dann weniger netto, kriege das aber nach der Steuererklärung wieder, oder?
Danke euch
3 Antworten
Steuerklassen sind nur für den Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer relevant, bei der Veranlagung zur Einkommensteuer aufgrund einer Einkommensteuererklärung spielen sie keine Rolle. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle angewendet, bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten die Splittuntabelle.
Deine eigentliche Frage wurde ja schon zutreffend beantwortet. Durch die Steuerklassen 3/5 seid Ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Im Rahmen der Veranlagung wird dann die Einkommensteuer in zutreffender Höhe festgesetzt und die bereits bezahlte Lohnsteuer darauf angerechnet.
Bezüglich des Elterngelds ist es inzwischen so, dass die Steuerklasse keinen Einfluss mehr hat. Als Berechnungsgrundlage wird das Bruttogehalt hergenommen und darauf eine fiktive Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge angewendet.
Hier auf einer Seite des Bundesfamilienministeriums kann man das z. B. nachlesen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-das-elterngeld-netto-berechnet--124606
Danke, aber dort steht ja auch, dass die Steuerklasse zu den "Abzugswerkmalen" zählt.
Oh, da hast Du offenbar Recht :-o ! Hab jetzt nochmal ein paar Seiten darüber angeguckt. Ausschlaggebend ist die Steuerklasse, die man in den meisten der 12 entscheidenden Monate hatte. Auch wenn dieser pauschale Steuerabzug nicht genauso berechnet wird wie die tatsächliche Lohnsteuer.
dank dir
also da meine Frau durch meinen Übereifer Sep 21 bis Dez 21 schon 4 Monate in der ungünstigsten Steuerklasse war, wir das aber jetzt umstellen und Geburtstermin erst August ist, müssten wir ja noch die Kurve bekommen haben..
Relevant ist eben ab wann Ihr die Steuerklasse gewechselt habt. Bei einer Steuererklärung wird eben geprüft wieviel Steuern Ihr bezahlt habt und wieviel ihr hättet bezahlen müssen. Die Differenz davon bekommt Ihr zurück.
Wenn Ihr die Steuerklasse Rückwirkend wechseln könnt / konntet dann wird das auch bei der Steuerklärung berücksichtigt
Danke, das klingt ja gut. Kann man das irgendwo nachlesen? Online finde ich eigentlich nur, dass die Steuerklasse durchaus entscheidend für das Elterngeld ist..?