Darf man als Beamter im mittleren Dienst in andere Orte geschickt werden?
Zuallererst: ich kenne mich nicht wirklich gut aus auf diesem Gebiet. Ich denke über eine Ausbildung als Beamte im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst nach. Allerdings habe ich gehört, dass man als Beamter in andere Orte, z.B. in ein anderes Bundesland geschickt werden kann und dort arbeiten muss, wo man gebraucht wird. Ich will allerdings nur an einem Ort arbeiten und dort auch bleiben. Stimmt das also oder gilt das nicht für diesen Beruf?
6 Antworten
Um solche Versetzungen sicher zu vermeiden, müsstest du Beamter in der Kommunalverwaltung, also bei einer Stadt- oder Kreisverwaltung, werden.
Als Beamter bei einer Stadtverwaltung kann dir so etwas definitiv nicht passieren; als Beamter bei einer Kreisverwaltung kann höchstens passieren, dass du mal in einen anderen Ort innerhalb desselben Landkreises versetzt wirst, falls sich dort eine Dienststelle der Kreisverwaltung befindet.
In der Landes- und Bundesverwaltung sind, wie andere bereits geschrieben haben, Versetzungen innerhalb des Bundeslandes bzw. innerhalb Deutschlands (Bundesgebiet) dagegen theoretisch durchaus möglich.
Bundesbeamte könne im gesamten Bundesgebiet versetzt werden, Landesbeamte im gesamten Land.
Jeder Beamte muss einer uneingeschränkten Versetzungsbereitschaft zustimmen, bevor er eingestellt wird.
In Kommunalverwaltungen kann es bei Kreisverwaltungen vorkommen, dass man dann einer Dienststelle innerhalb des Landkreises zugewiesen wird. Bei Stadtverwaltungen kann es durchaus vorkommen, dass die Dienststelle und Abteilung gewechselt wird (Straßenverkehrsamt, Bürgerbüro, Ordnungsamt, Feuerwehrverwaltung).
Als Landesbeamter kann man innerhalb des ganzen Bundeslandes versetzt werden, außer der Dienstherr ist eine Landesbehörde mit nur einem Standort.
Als Bundesbeamter erklärt man sich dazu bereit, sich uneingeschränkt im gesamten Bundesgebiet versetzen zu lassen. Eine Ausnahme sind aber die Beamten, die beim Auswärtigen Amt beschäftigt sind. Sie besitzen nicht die uneingeschränkte bundesweite Versetzungsbereitschaft, sondern uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft, da ihr Dienstort alle 3 - 5 Jahre wechselt.
Versetzungen an andere Standorte kann man vorbeugen, in dem man etwa ein Haus kauft/baut und/oder eine Familie gründet. Das sind schon Kriterien, die bei der Versetzungsentscheidung eine Rolle spielen.
Also kurz und knapp zusammengefasst: Ja, man darf als Beamter (auch im mD) an andere Standorte geschickt/versetzt werden.
Das kommt darauf an, wer dein Dienstherr ist. Als Bundesbeamter kannst du theoretisch in ganz Deutschland eingesetzt werden.
Als Bundesbeamte in ganz Deutschland, als Landesbeamte im Land; das ist richtig.
Allerdings ist die Situation so, dass du dir das aussuchen kannst. eine Versetzung gegen den Willen ist seehr selten, das passiert eigentlich nur bei der Bundeswehr oder wenn die ganze Behörde den Standort wechselt.