sieht der aussteller eines schecks ob der scheck eingelöst wurde?
hallo,
ich habe derzeit ein problem mit der telekom. und zwar hat mir diese vor wenigen monaten einen scheck über ca 200 euro ausgestellt, welcher mir gar nicht zustand. mein vertrag bei denen ist eh schon seit über einem jahr ausgelaufen und wie die auf diese berechnung kamen weiss ich bis heute nicht. jedenfalls war ich mir auch sofort sicher, dass mir dieser scheck nicht zusteht und habe ihn nicht eingelöst.
nun verlangt die telekom das geld zurück, da sie draufgekommen ist, dass sie mir den scheck fälschlicherweise ausgestellt haben. ich habe aber wie gesagt den scheck nicht eingelöst. dummerweise habe ich den scheck nicht mehr und vermute er ist im altpapier gelandet. habe ihn als gegenstandslos angesehen, eben weil ich mir sicher war, dass er mir eh nicht zusteht.
jetzt weiss ich dass das ziemlich doof ist. und es alles einfacher wer, würde ich denen ihren blöden scheck einfach zurücksenden können.
mittlerweile bekomme ich post von deren anwälten und soll sogar noch 50 euro draufzahlen. dabei habe ich dieses geld wie gesgat niemals gehabt!
was kann ich tun um zu beweisen, dass ich das geld nicht eingelöst habe!? müsste die telekom das nicht sogar auf ihrem konto nachvollziehen können? wo soll denn das geld sonst sein, wenn nicht auf deren konto und das müssten sie schliesslich sehen können!?
weiss jemand bescheid und kann mir helfen? wäre sehr dankbar darüber!
9 Antworten
hallo an alle die mir geantwortet haben,
vielen dank, ich bin jetzt wirklich etwas beruhigt. und mir auch wieder sicher, dass die mir ja eigentlich nichts abverlangen können. aber wenn man so einen drohenden brief vom anwalt kriegt, wir man schon stutzig. auch, wenn man eigentlich weiss, dass man doch im recht ist. aber mit der telekom hatte ich schon so häufig und so lange ärger, obwohl ich tatsächlich immer im recht war. die versuchen einfach mit allen mitteln irgendwie geld aus mir herauszukriegen. so scheint es mir. naja, jedenfalls.. tada, ich habe heute nochmal sehr lange gesucht und tatsächlich den scheck gefunden (ist ein verrechnungsscheck). jetzt kann ich ja tatsächlich beweisen, dass ich das geld nie abgebucht habe.
aber nicht, dass die mir nachher trotzdem noch die anwaltskosten aufbrummen wollen, von wegen ich hätte denen ihren scheck nicht sofort zurückgeschickt oder so.. aaaaah
Versichere, daß Du den Scheck aufgrund von Zweifeln niemals eingelöst und zwischenzeitlich vernichtet hast. Die Hausbank der Telekom kann die Schecknummer sperren und den Scheck somit wertlos machen. Warum man Dich deswegen unter Druck setzt, ist mir schleierhaft. Wer nimmt Dich denn da hoch?
Natuerlich kann denen ihre Buchhaltung nachvollziehen ob der Scheck eingeloest wurde oder nicht. Jeder Scheck hat auch eine Nummer.
Geh mal zu deiner Bank und frage einen Angestellten dort, was du ggfs. tun kannst.
Hast du schon mit der Telekom telefoniert? In dieser Angelegenheit meine ich? Wenn nicht, dann kannst du ja immer noch sagen, dass du nie einen Scheck erhalten hast. Die muessen dir erstmal nachweisen, dass du den tatsaechlich durch die Post erhalten hast. Die sind in der Beweispflicht und nicht du. Lass die das wissen!
ja, du hast vollkommen recht. sie sind in der beweispflicht. leider gehen die immer wieder mit einem um, als wäre man selbst der blöde gewesen. dabei habe ich diesen scheck ja nie gewollt. das ist ja noch das absurde der ganzen geschichte..
telefoniert habe ich mit denen wegen dieser angelegenheit noch nicht. habe telefonisch mit denen noch schlimmere erfahrungen als postalisch. geschrieben habe ich bereits. mal schauen wann es antwort gibt.
ja wenn man jemandem einen scheck ausstellt, dann wird das ja vom konto abgebucht, wenn der eingelöst wird. sie müssen dir nachweisen, dass du ihn eingelöst hast. zahlen würde ich gar nichts, wenn du ihn wirklich nicht eingelöst hast.
es liegt jetzt bei denen ihre konten zu prüfen.
Hello!
Also erstens sollte die Telekom ja wissen was von ihrem Konto weg geht oder nicht. Und da du den Scheck nicht eingelöst hast, sollte es ja auch zu keiner Transaktion gekommen sein.
Weiters könnte man bei der Bezogenen Bank anfragen, ob der Scheck eingelöst wurde oder nicht, denn jede Bank mus seine Scheckkopie haben bzw die Bezogene sogar den original Scheck.
Auch eine Möglichkeit, den Scheck sperren lassen, denn dann is klar, das er noch nicht eingelöst wurde. (logisch oder? sonst könnte man ihn ja nicht Sperren)
War es ein Barscheck oder ein Verrechnungsscheck?
LG