Steuererklärung an das alte oder das neue Finanzamt?
Hallo,
muss die Lohnsteuer für 2012 abgeben und bin vor kurzem umgezogen, kann ich die letzte nochmal bei dem damaligen Finanzamt abgeben oder muss ich die durch den Umzug an die neue weiterleiten?
9 Antworten
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem aktuellen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt.
Für die Bearbeitung der Steuererklärung 2012 (und alle Jahre davor) ist demanch das neue Wohnsitzfinanzamt zuständig.
Sollte der Umzug innerhalb des gleichen Bundeslandes erfolgt sein, ist es aus der Praxissicht sinnvoller die Steuererklärung an das alte FA zu übersenden, damit eine Abgabe an das neue FA erfolgen kann.
Gib es beim neuen ab. Schickst Du es mit der neuen Adresse an das alte Amt, dann schicken die es an das neue Amt und die Amtspost dauert, vor allem wenn es über Bundesländer hinweg geht.
Lohnsteuer abzuführen ist Sache des Arbeitgebers.
Deine Einkommensteuererklärung ist ans neue FA zu schicken.
Die gibst Du an das neue ab. Allerdings fragen die in der Steuererklärung (soweit ich dies in Erinnerung habe) nach dem alten Finanzamt.
Die holen sich Deine Steuerakte vom alten FA.
Im Hauptvordruck 1. Seite sind extra Zeilen "bei Umzug - altes Finanzamt - Steuernummer.
Die Steuernummer trägst Du nicht im Kopf ein. da markiert Du "Ich habe keine (gültige) Steuernummer
Die Einkommensteuererklärung für 2012 geben sie bei dem Finanzamt ab, an dem sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
müssten die das nicht anhand der steuernummer sehen?
dann schauen die ja bestimmt nach ob alles richtig ist, das alte konnte ich wenigstens noch bescheissen...