Steht mein neugeborenes Kind die deutsche Staatangehörigkeit zu, wenn: - der Vater eine Einbürgerungszusicherung vor der Geburt bekommen hat?
3 Antworten
Dem Kind kann eine deutsche Staatsbürgerschaft zu stehen, wenn es entweder in Deutschland geboren ist oder ein Elterteil zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Alles andere zählt nicht.
Eine Einbürgerungszusicherung entspricht noch nicht einer deutschen Staatsangehörigkeit. Allerdings wird dies für dich zunächst nicht weiter von Bedeutung sein, denn -auch wenn du selbst Ausländerin bist- werden die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen (z. B. mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt). Allerdings kann es sein, dass dein Kind nach dem Abstammungsprinzip auch die jetzige Staatsangehörigkeit seines Vaters erwirbt und u. U. dann eine Entlassung zu empfehlen ist, um später böse Überraschungen zu vermeiden.
Hast Du die deutsche Staatsbürgerschaft? Wird das Kind in Deutschland zur Welt kommen?