Wie legt man eine zweite Staatangehörigkeit ab?

2 Antworten

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Ein Kind bekommt nach deutschem Recht automatisch bei der Geburt alle Staatsangehörigkeiten seiner Eltern. Entlassen lassen kann man sich nur beim türkischen Konsulat. Über deutsche Behörden geht das nicht.

sumi79  13.03.2017, 09:31

Deutsches Recht bestimmt nicht das Erlangen der Staatsbürgerschaft fremder Länder, sondern nur des eigenes. Ob das Kind nun die türkische Staatsbürgerschaft besitzt können nur türkische Behörden oder dessen Einrichtungen mit Sicherheit feststellen. Auch könnte man einen türkischen Anwalt konsultieren. Deutsches Recht akzeptiert lediglich  unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Staatsangehörigkeit.

butz1510  13.03.2017, 14:58
@sumi79

Besitzt nur ein bzw. gar kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, übernimmt das in Deutschland geborene Kind laut Abstammungsprinzip auch die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern. Es besitzt somit vorerst eine doppelte Staatsangehörigkeit.

Moniqui 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 20:20
@sumi79

Ja, aber ich habe durch das Einwohnermeldeamt, nach einem Umzug überhaupt erst erfahren dass er eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt. Also muss die ja nach der Geburt, wie auch die Deutsche, direkt da gewesen sein. Ich habe für meinen Sohn nie die Türkische Staatsangehörigkeit beantragt, und sein Vater hat auch beide seit der Geburt. Aber trotzdem Danke für die Antwort :)

Moniqui 
Beitragsersteller
 11.03.2017, 10:54

Danke für deine Antwort, dann muss ich wohl aufs türkische Konsulat. 

Schade nur, dass die Behörden mich einfach abwiesen, statt mir diese Information gleich zu geben..