Wie legt man eine zweite Staatangehörigkeit ab?
Hallo Liebe Community,
Und zwar geht es darum, dass ich einen dreijährigen Sohn hab der zwei Staatsangehörigkeiten besitzt. Zum einen die Deutsche, er ist hier geboren, und ich bin Deutsche. Sein Vater hat eine Deutsche Mutter, und einen Türkischen Vater. Nun bekam mein Sohn direkt nach der Geburt die Deutsche und die Türkische Staatsangehörigkeit. Ich möchte aber nicht dass er die Türkische besitzt. Auf dem Einwohnermeldeamt wurde mir gesagt ich solle mich wo anders informieren, bei ihnen könnte ich dass nicht austragen lassen. Ein Bekannter sagte mir ich müsse auf ein Konsulat. Kennt sich jemand von euch damit aus ? Und könnte mir evtl. Weiterhelfen, dass ich nicht unbedingt auf 5 Ämter rennen muss ?
(Nebenbei noch, auf dem Einwohnermeldeamt erfuhr ich überhaupt erst dass mein Sohn diese Staatsangehörigkeit besitzt, mir war dass vorher ehrlich gesagt nicht ganz klar)
Und bitte keine bösen Kommentare dass ich Naiv wäre oder sonstiges. Ich habe mich nur vorher nie mit dem Thema auseinander gesetzt.
Schon mal vielen Danke :), ich hoffe der Text war jetzt nicht zu lange...
2 Antworten
Ein Kind bekommt nach deutschem Recht automatisch bei der Geburt alle Staatsangehörigkeiten seiner Eltern. Entlassen lassen kann man sich nur beim türkischen Konsulat. Über deutsche Behörden geht das nicht.
Besitzt nur ein bzw. gar kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, übernimmt das in Deutschland geborene Kind laut Abstammungsprinzip auch die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern. Es besitzt somit vorerst eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Ja, aber ich habe durch das Einwohnermeldeamt, nach einem Umzug überhaupt erst erfahren dass er eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt. Also muss die ja nach der Geburt, wie auch die Deutsche, direkt da gewesen sein. Ich habe für meinen Sohn nie die Türkische Staatsangehörigkeit beantragt, und sein Vater hat auch beide seit der Geburt. Aber trotzdem Danke für die Antwort :)
Danke für deine Antwort, dann muss ich wohl aufs türkische Konsulat.
Schade nur, dass die Behörden mich einfach abwiesen, statt mir diese Information gleich zu geben..
Antrag auf Entlassung der türkischen Staatsbürgerschaft - am besten beim Konsulat oder Botschaft
http://www.vaybee.de/service/tuerkisches-konsulat-entlassung-aus-tuerkischer-staatsbuergerschaft.php
Vielen Dank :)
Deutsches Recht bestimmt nicht das Erlangen der Staatsbürgerschaft fremder Länder, sondern nur des eigenes. Ob das Kind nun die türkische Staatsbürgerschaft besitzt können nur türkische Behörden oder dessen Einrichtungen mit Sicherheit feststellen. Auch könnte man einen türkischen Anwalt konsultieren. Deutsches Recht akzeptiert lediglich unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Staatsangehörigkeit.