Steht der richter über dem staatsanwalt?

10 Antworten

In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) kann ein ausgebildeter Jurist gleichzeitig Richter und Staatsanwalt sein. Natürlich nicht im selben Prozess! 

Das funktioniert ungefähr so: wenn er normalerweise Richter ist, aber es gibt Mangel an Staatsanwälten, dann übernimmt er für ein bestimmtes Verfahren die Funktion des Staatsanwaltes. Umgekehrt natürlich auch.

Das heißt: Die beiden Positionen fungieren gleichgestellt nebeneinander, sie haben jedoch unterschiedliche Aufgabenbereiche. Der eine entscheidet, der andere sammelt alles was für die Entscheidung notwendig ist. 

Es sind 2 verschiedene Organe der Rechtspflege. Da der Richter das Urteil spricht und der Staatsanwalt einen Antrag stellt kann man sagen dass der Richter hierarchisch etwas höher steht.

Der Richter gehört der demokratischen Gewalt der Judikative an, während der Staatsanwalt zur Exekutive zählt. Insoweit gibt es keine "Rangordnung". Im Gerichtssaal jedoch ist der vorsitzende Richter der Hausherr und übt alle Rechte eines Hausherrn aus.

Ja, könnte man halt so sehen, weil er das Urteil spricht, aber sind im Grunde genommen unterschiedliche Stellen, die man nicht richtig vergleichen kann.

Wenn du das hierarchisch meinst, dann ist die Antwort: Die sind gar nicht in der selben Kategorie. 

Für dich erklärt, das eine ist ein Steinpokemon das andere ein Feuerpokemon - beide sind Pokemon aber nicht in der selben Kategorie.

Rika1998 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 11:17

Ich mag beide pokemon :)