kann ich ein praktikum als richter machen?
auch wenn ich mich zur verschwiegenheit verpflichte oder als anwalt, staatsanwalt
11 Antworten
Als Richter? Staatsanwalt? Anwalt? Nirgends! Du kannst höchstens "bei" solchen ein Praktikum machen. Wende Dich an eine Kanzlei oder ans Gericht.
Du kannst sicherlich in einer Kanzlei oder einem Gericht ein Praktikum machen, frag einfach dort nach. Allerdings fängt man üblicherweise unten an, nicht oben.
* §2 JAO: (1) Die praktischen Studienzeiten nach § 7 JAG können abgeleistet werden bei:
o a) gesetzgebenden Körperschaften, b) Verwaltungsbehörden, c) Gerichten, d) Staatsanwaltschaften, e) Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, f) Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, g) Notarinnen/Notaren, h) Rechtsabteilungen von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen oder i) sonstigen Stellen, die die Präsidentin/der Präsident des Landesprüfungsamtes für geeignet erklärt.
(2) Die praktischen Studienzeiten können bei höchstens drei Stellen abgeleistet werden, wobei die Mindestdauer bei
einer Stelle einen Monat nicht unterschreiten soll. Mindestens einen Monat der praktischen Studienzeiten soll die Stu- dentin/der Student bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt ableisten.
Du kannst ein Paraktikum im Gericht machen (hat ne Freundin von mir auch). Da kannst du halt bei Prozessen zugucken und auch sehen was ein Anwalt, Staatsanwalt, Richter sonst so macht. Und natürlich manche Sachen auch selber machen...
das "selber machen" beschränkt sich bei einem praktikum im justizdienst auf das heraussuchen und den transport staubiger aktenbündel.
selbst für immatrikulierte studenten ist es nur ausnahmweise möglich, z.b. bei haftprüfungsterminen vor dem untersuchungsrichter anwesend zu sein. ein "praktikum" gibt es in diesem sensiblen bereich NICHT!