Staatsanwalt wie und wie lange?

1 Antwort

"Die Ausbildung zum Staatsanwalt ist an ein Studium der Rechtswissenschaften gebunden,wobei das erste juristische Staatsexamen absolviert werden muss. Ebenso ist das zweiteStaatsexamen, das sogenannte Referendaria (gut 2 Jahre Dauer), unbedingt erforderlich für den Zugang zum Beruf Staatsanwalt/Staatsanwältin.

Die Ausbildung und Aufnahme ist jedoch dann noch immer nicht abgeschlossen, sondern erfolgt in den meisten Fällen erst nach einer Tätigkeit als "Richter/in auf Probe", welche zwischen drei und fünf Jahren umfassen kann.

Staatsanwalt kann nur werden, wer auch den Beamtenstatus bekommt, daher istdie Aufnahme als Beamter und die damit verbundene Eignungsprüfung ein weiterernotwendiger Schritt, um die Ausbildung als Staatsanwalt abzuschließen. Ohnedie Aufnahme in den Staatsdienst ist die Tätigkeit für die Staatsanwaltschaft nicht möglich."

Quelle:http://www.ulmato.de/staatsanwalt.asp