können Ausländer die Jura in Deutschland studieren später als rechtsanwalt, staatsanwalt, richter usw. arbeiten oder benötigen sie deutsche Staatsangehörigkeit?
3 Antworten
Das Jurastudium genügt um als Rechtsanwalt in Deutschland arbeiten zu können. Diese Rechtsanwälte vertreten in diesem Fall ja nicht den deutschen Staat, sondern Privatpersonen oder Unternehmen. Anders sieht es bei Richtern, Staatsanwälten und dergleichen aus. Die vertreten die deutsche Bevölkerung, den Staat und müssen deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Als Rechtanwalt kann man sich niederlassen in Deutschland, wenn man eine Zulassung erhält. Dazu muss man nach meiner Kenntnis keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Um als Staatsanwalt oder Richter zu arbeiten sieht das schon anders aus. - da muss man die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Als Rechtsanwalt können sie auf jeden Fall arbeiten. Um als Richter oder Staatsanwalt zu arbeiten benötigen sie meines Wissens nach die deutsche Staatsangehörigkeit.