Stärkeres Motorrad mit A2 fahren, mögliche Strafen?
Hallo zusammen,
mich plagt momentan so ein wenig die Frage wie die Strafen ausfallen könnten wenn man ein stärkeres Motorrad mit A2 fährt und dabei erwischt wird.
Momentan fahre ich eine Honda Shadow welche gerade noch so in den Rahmen des erlaubten passt aber die ist natürlich auch nichts im Vergleich zu einer Kawasaki oder ähnlichem welche ich mit meinem Schein bereits fahren dürfte. Die gehen ja ab wie sau.
Nun hat meine ältere Schwester eine Harley und ich würde die theoretisch gerne mal fahren um einfach mal zu schauen wie unterschiedlich die sich fährt.
Mal angenommen ich würde nun wirklich nur eine kurze Strecke fahren um sie zu testen und werde dabei erwischt.
So eine Harley zieht laut der Aussage meiner Schwester nicht wirklich besser als ein Sportmotorrad welches ich mit A2 bereits fahren dürfte. Aber dies macht ja rechtlich schwachsinniger Weise keinen großen Unterschied.
Also, wie könnten die Strafen dabei ausfallen?
Entzug der bisherigen Fahrlerlaubnis, A Sperre für einen Zeitraum oder könnte die Strafe deutlich milder ausfallen da ich ja immerhin A2 besitze?
Ich weise einfach mal darauf hin das ich dies natürlich nicht machen werde aber es mich einfach mal interessiert!
9 Antworten
Das wäre Fahren oh ne gültige Fahrerlaubnis:
§ 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
§ 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.
Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.
Deine Antwort ist von allen am besten und am sachlichsten formuliert. Auch wenn es offenbar nur Zitate sind ohne Quellenangaben.
Ist manchmal besser als nur einen Link zu posten oder drum herum zu reden bzw. mich dumm anzumachen / etwas frech zu werden.
Du hast doch gelernt, welche Motorräder mit dem A2 gefahren werden dürfen. Bei Dir ist es ja dann nicht so schlimm, der Richter wird sagen: Naja, es ist Fahren ohne FAhrerlaubnis. Vorsätzlich, weil der ja wusste, daß er damit nicht fahren darf. Aber - komm schon - Es geht um eine Harley! Da kann man ja mal'n Auge zudrücken.
Wach auf! Nein, das wird er nicht sagen. Also lass den Mist, auch eine Harley ist nur ein Motorrad.
Dir ist aufgefallen das ich das eh nicht vor habe oder? Wenn dann mit Führerschein für die Klasse. Mir geht es hier um die Theorie und die Antworten sind ziemlich eindeutig.
Das wäre schon eine Straftat!
Fahren ohne Fahrerlaubnis bleibt jedoch – im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein – eine Straftat, auch wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. Allerdings ist im Strafmaß dafür fast immer eine abgemilderte Strafe von maximal sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen vorgesehen. https://www.anwalt.org/fahren-ohne-fahrerlaubnis/
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
wenn dich deine Schwester fahren lässt, kommt auf Sie das gleiche zu
Sie würde mich ihre Harley eh nie fahren lassen, eher hackt sie mir die Hand ab bevor ich das Teil auch nur anfasse. :P
Es ist jetzt einfach nur eine theoretische Frage gewesen was mich da erwarten könnte. Die Antworten sind offenbar recht eindeutig!
Mich stört nur irgendwie dieser Gedanke...in anderen Ländern gibt es die Einteilung nicht soweit mir bekannt, wieso gerade hier? So eine Chopper ist zudem ja noch verdammt träge und beim PKW gibt es diese Einteilung nicht, wobei ich es da deutlich sinnvoller fände.
B2, fahren mit Frontantrieb oder Allrad bis maximal 150PS.
B, fahren mit allen Antrieben und freigegeben.
Falls die Polizisten korrekt sind und du ihnen erklärst warum du die Harley fährst werden sie dir sagen du sollst schnellstmöglich wieder zurück. Andernfalls Führerscheinentzug, Bußgeld, Verlängerung der Probezeit.
Falls sie korrekt sind werden sie mich nicht zurück fahren lassen aber auf eine Strafe verzichten.
Dann müsste sie wohl abgeholt werden xD