Strafe bei über 70 kW Motorrädern bei A2?
Hallo liebe Community,
ich habe seit kurzem den A2-Führerschein und es gibt ja die Regelung, dass man nur Motorräder drosseln darf die max. 70 kW haben.
Was wäre, wenn ich ein Motorrad mit 80 kW hätte und dieses auf 35 kW drosseln würde, mit was für Strafen müsste ich rechnen?
Danke.
7 Antworten
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.
Ändert aber nix an der Tatsache das die Maschine 80kw hat
Nenn sich "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis".
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Da dein Motorrad den letzten Punkt nicht erfüllt, besitzt du nicht die gültige Fahrerlaubnis (in dem Fall Klasse A) um dieses Kraftrad zu fahren.
Heißt:
StraßenverkehrsgesetzIII. - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 - 27)
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
Du darfst mit A2 eine Maschine mit ab Werk 35kW fahren, oder eine Maschine die auf 35kW gedrosselt ist, aber ab Werk nicht mehr als 70kW hatte.
Die Maschine mit 80kW fällt mit Umbau auch nicht in einer der Kategorien.Also brauchst du den großen A Führerschein, auch wenn du die Maschine runter drosselst.
Damit ist deine Tat "Fahren ohne Fahrerlaubnis", darauf steht als Strafe bis zu einem Jahr Haft.
das wäre fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Straftatbestand- Geldbuße, Führerscheinentzug, Probezeitverlängerung- Komplett entzug der Fahrerlaubnis
Dann hättest du dir die Klasse A2 auch sparen und ganz ohne Fahrerlaubnis fahren können.
Das kommt aufs selbe raus und ist eine Straftat.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Viele Grüße
Michael
Ist doch aber auf 35kW gedrosselt?