Strafe bei über 70 kW Motorrädern bei A2?

7 Antworten

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.

byyotiks 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 20:29

Ist doch aber auf 35kW gedrosselt?

schlappeflicker  09.05.2019, 20:44
@byyotiks

Ändert aber nix an der Tatsache das die Maschine 80kw hat

Nenn sich "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis".

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Da dein Motorrad den letzten Punkt nicht erfüllt, besitzt du nicht die gültige Fahrerlaubnis (in dem Fall Klasse A) um dieses Kraftrad zu fahren.

Heißt:

Straßenverkehrsgesetz

   III. - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 - 27)   

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du darfst mit A2 eine Maschine mit ab Werk 35kW fahren, oder eine Maschine die auf 35kW gedrosselt ist, aber ab Werk nicht mehr als 70kW hatte.

Die Maschine mit 80kW fällt mit Umbau auch nicht in einer der Kategorien.Also brauchst du den großen A Führerschein, auch wenn du die Maschine runter drosselst.

Damit ist deine Tat "Fahren ohne Fahrerlaubnis", darauf steht als Strafe bis zu einem Jahr Haft.

das wäre fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Straftatbestand- Geldbuße, Führerscheinentzug, Probezeitverlängerung- Komplett entzug der Fahrerlaubnis

Dann hättest du dir die Klasse A2 auch sparen und ganz ohne Fahrerlaubnis fahren können.

Das kommt aufs selbe raus und ist eine Straftat.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Viele Grüße

Michael