Steuerberater - Duales Studium Finanzamt (Diplom Finanzwirt)
Hallo,
hat man mit einem dualen Studium beim Finanzamt (Diplom Finanzwirt) die Chance danach sich zum Steuerberater weiter zu Entwickeln ? Man muss ja eine "nahe" geistes-/Rechtswissenschaft studieren.
5 Antworten
Es gibt für Steuerbeamte des gehobenen Dienstes 2 Möglichkeiten, Steuerberater zu werden:
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Prüfung nach 7 Jahren Tätigkeit als Sachbearbeiter (§ 36 StBerG)
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prüfungsfreier Titel nach 15 Jahren Tätigkeit als Sachbearbeiter (§ 38 StBerG)
Also unter 7 Jahren geht es nicht, aber ich rate dennoch jedem zu studieren, weil man ja z. B. im dualen Studium schon bezahlt wird und es ist ja nicht so, dass man vor dieser Prüfung nicht auch einen Job hätte. ;)
Danke für den Stern Helmuthk
Pscht, lass dich von Engel oo13 aufklären:
Wenn du das als Anwärter selbst nicht weißt, hab mir sagen lassen, wäre das duale Studium super Zeitverschwendung...
So angehende Leute in diesem Bereich sind unglaublich schlau und noch was, hab mir sagen lassen, dass sollte man für diesen Zweig...
..und das witzige hierbei ooohmmm aus dem FF:
Diese hätten gar keine Frage, diese wüssten das sogar auf Umwegen, wenn sie als erstes eine Steuerfachangestellten-Lehre absolvieren würden...
wie man zum Ziel dahin gelangt... nur für den Fall wenn, Checktest:
schlau
oder nicht schlau.... von da an weiter abstrahieren... ohhhhmmm pst, Steuerberaterkammer hier und da auch super informativ...
Ehmm...tut mir leid, aber irgendwie habe ich nichts von dem verstanden was sie da Versuch haben zu sagen..
kann ich mir gut vorstellen, denn du weißt ja auch nicht wie du zu deinem Ziel hinkommst, ein tatsächlicher Steuerberater oder jemand der vor hätte dieses einmal zu werden, dieser wüsste das von ganz allein und wenn dann bestimmt nicht durch Fragestunde hierzu auf gf net...
Wäre es deine tatsächliche Profession, mensch wärst du Schritt weiter und könntest Fragen im Steuerrecht beantworten... (muss man aber nicht andere Sachen machen auch spaß)
Das Diplom gibt es nicht mehr soweit ich weiß. Daher wohl eher Bachelor. Steuerberater ist kein geschützter Beruf und somit kann sich jeder so nennen auch ohne Studium oder Ausbildung
Woher kommt Deine Halbkenntnis, dass Steuerberater kein "geschützter Beruf" ist und dass sich jeder so nennen darf?
Finanzbeamte können nach einer gewissen Anzahl von Praxisjahren den Titel ohne Prüfung erreichen, und alle anderen Personen müssen eine Prüfung ablegen, und erst nach bestandener Prüfung und Anmeldung bei der Steuerberaterkammer dürfen sie die Berufsbezeichnung "Steuerberater" führen.
Sie müssen eine Prüfung ablegen. Hierzu gehört jedoch keine 3 Jährige Ausbildung zum "Steuerberater". Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt gemäß § 36 StBerG voraus: Eine wirtschafts-/rechtswissenschaftliches Universitätsstudium mit anschließender dreijähriger (seit 1. Juli 2000: zweijähriger) praktischer Tätigkeit oder eine Berufsausbildung in einem kaufmännischen Beruf mit anschließender zehnjähriger praktischer Tätigkeit.
Für Absolventen von Fachhochschulen, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und ehemalige Finanzbeamte gelten Sonderregelungen.
Geschützt ist eine Berufsbezeichnung dann, wenn sie den Anforderungen des § 132a StGB genügt.
Was Deine Frage angeht, ein Studium zum Finanzbeamten ist zulässig. Hierzu musst Du jedoch noch Berufserfahrung hinzugewinnen.
Das heißt nach einem 3 Jährigen dualen Studium beim FINANZAMT zum Finanzwirt hat man die Chance mit zusätzlich 3 Jahren Berufserfahrung zur Prüfung zugelassen zu werden. Genauso wie es auch mit BWL Schwerpunkt Steuern oder auch Jura oder Steuern und Wirtschaft an der Uni geht, richtig ?
§ 36 Abs. 2 StBerG
Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er
- eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung zehn Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sieben Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
- der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.
Also laut Gesetz benötigt man den Finanzwirt (FH) für den gehobenen Dienst und mind. 7 Jahre praktische Tätigkeit in entsprechender Stellung.
MFG
Und was ist nach § 132a StGB unter Strafe gestellt: unter anderem die unbefugte Benutzung der Berufsbezeichnung "Steuerberater".
Alles klar?
Danke ! Aber warum muss man wenn man ein duales Studium beim Finanzamt hatte 7 Jahre Erfahrung haben und nicht wie beim Studieren an der Uni 3 Jahre? Bei ner Ausbildung wären es ja 10 Jahre
Ich vermute, dass geht nach akademischen Graden. Genau weiß ich das jedoch nicht.
Hmm, ok danke
Diese Antwort ist genauso unnötig wie die von dem anderen Vogel. Ich möchte wissen, ob ein duales Studium als Finanzwirt beim Finanzamt zulässig ist um danach 3 weitere Jahre Erfahrung zu sammeln und dann zur Prüfung zugelassen zu werden.
Falls sie es nicht wissen: man wird Steuerberater entweder durch eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder durch ein Studium, welches der Tätigkeit des Steuerberaters nahe kommt. Sprich: BWL mit Schwerpunkt Steuern, Jura o.ä.. Und meine frage ist, ob ein duales Studium beim Finanzamt als Finanzwirt auch zulässig ist
Ja, die Möglichkeit besteht. Dazu habe ich zwei Fristen in Erinnerung (aus den achtziger Jahren, die können sich geändert haben), gemäß denen nach einschlägiger Tätigkeit im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung eine Niederlassung als freier Steuerberater möglich ist, einmal mit, einmal ohne Steuerberaterprüfung (je nach Praxiszeit). Nähere Info siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberatungsgesetz .
Ich will ja nur wissen ob ein duales Studium beim Finanzamt zum Finanzwirt genau das selbe ist wie wenn ich auf die Uni gehe und 3 Jahre BWL mit Schwerpunkt steuern studiere. Danach noch 3 Jahre Berufserfahrung und man wird zur Prüfung zugelassen, richtig ?
Seitdem der Titel Diplom Finanzwirt vergeben wird, erfüllen diese auch den § 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StBerG. Somit sind 3 Jahre ausreichend, 7 nicht mehr relevant (für diplom finanzwirte). (Quelle: http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_1136734.aspx)
Ich weiß, dass die Frage etwas älter ist, aber ich gebe trotzdem allen, die das jetzt noch lesen den Tipp, dass sich das mittlerweile geändert hat (vor längerer Zeit schon).
Man kann die Prüfung jetzt schon nach 3 Jahren Berufserfahrung abgelegen wenn man 4 Jahre studiert hat und nach 4 Jahren wenn man 3 Jahre studiert hat.