Kann man durch doppelte Staatsbürgerschaft abgeschoben werden?
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6 Antworten
Das ist schwierig.
- Hat jemand die zweite Staatsbürgerschaft durch irgenwelche Tricksereien erlangt, handelt es sich um einen Straftatbestand, der zu einer Abschiebung führen kann.
- Kommt jemand aus einem Land welches den Bürger aus der Staatsbürgerschaft nicht entläst, dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt und sogar erwünscht.
Grundsätzlich dürfte die Abschiebung aber mit der Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte verbunden sein. Das ist in der Regel nicht so einfach.
Nein, aber die Deutsche kann dir wieder aberkannt werden.
Wer nach dem 1. Januar 2000 als (eingebürgerter) Deutscher die türkische Staatsangehörigkeit (erneut) erworben hat, hat die deutsche verloren, es sei denn, ihm wäre die Beibehaltung der deutschen genehmigt worden. Welche Personen davon betroffen sind, lässt sich in Deutschland nicht ohne weiteres feststellen, weil bisher keine verbindlichen Vereinbarungen mit der Türkei über eine gegenseitige Mitteilung solcher Fälle bestehen.
Es ist voellig schnuppe, wie viele Staatsangehoerigkeiten du besitzt. So lange die deutsche darunter ist, bist du in Deutschland und gegenueber deutschen Behoerden Deutscher und als Deutscher kannst du natuerlich nicht abgeschoben werden.
Der Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit ist dann wieder ein voellig anderes Kapitel. Der tritt beispielsweise ein, wenn du auf eigenen Antrag eine weitere Staatsangehoerigkeit annimmst, ohen im Besitz einer sog. "Beibehaltungegenehmigung" zu sein (nicht fuer alle auslaendischen Staatsangehoerigkeiten erforderlich!). Dies gilt aber natuerlich nicht fuer solche auslaendischen Staatsangehoerigkeiten, die du durch Abstammung oder durch Geburt im betreffenden land erworben hast (die hast du ja nicht beantragt).
Ebenso verlierst du die deutsche Staatsangehoerigkeit, wenn du ohne entsprechende Genehmigung freiwillig(!!!) in die Streitkraefte eines Landes eintrittst, dessen Staatsangehoerigkeit du neben der deutschen besitzt. In den vorgenannten Faellen tritt der Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit automatisch ein. Sie wird also nicht entzogen sondern ist automatisch weg.
Entzogen kann dir die deutsche Staatsangehoerigkeit nur unter ganz extremen Umstaenden werden. Dies waere zum Beispiel der Fall, wenn du dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden zufuegst oder gar aktiv an kriegerischen oder terroristischen handlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt bist. Eine Entziehung der deutschen Staatsangehoerigkeit ist aber nur dann moeglich, wenn du dadurch nicht staatenlos wirst.
Zu deinem 2. Absatz: "Deutschland" muss keine weitere Staatsangehoerigkeit "genehmigen" und kann das auch gar nicht.
Zu deinem 3. Absatz: Das hatte ich doch auch genau so beschrieben. Wenn auf eigenen Antrag eine weitere Staatsangehoerigkeit erworben wird, ohne das eine sog. "Beibehaltungsgenehmigung" erteilt wurde, geht die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren. Dies gilt allerdings nicht fuer Staatsangehoerigkeiten aller Staaten, fuer die tuerkische aber sehr wohl (wie dfuer die allermeisten anderen ebenso).
Was also war in meinem Beitrag nicht richtig?
Spätestens bei der Einreise in die Türkei wird ein männlicher Türke verhaftet und sofort dem Militär zugeführt. Auch wenn er mit einem deutschen Pass einreist, die haben bei der Einreise alles im Computer.
Der Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft ist sowieso perdü!
Das sollte man vorher bedenken.
Gilt das auch für diejenigen die die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erst hätten?
Deutsche können nicht aus Deutschland in andere Länder abgeschoben werden, denn sie haben durch ihre Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.
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Es ist voellig schnuppe, wie viele Staatsangehoerigkeiten du besitzt. So lange die deutsche darunter ist, bist du in Deutschland und gegenueber deutschen Behoerden Deutscher und als Deutscher kannst du natuerlich nicht abgeschoben werden.
Das ist nicht richtig. Wenn die zweite Staatsbürgerschaft nicht von Deutschland genehmigt ist, gilt die deutsche Staatsbürgerschaft als aberkannt.
Wer nach dem 1. Januar 2000 als (eingebürgerter) Deutscher die türkische Staatsangehörigkeit (erneut) erworben hat, hat die deutsche verloren, es sei denn, ihm wäre die Beibehaltung der deutschen genehmigt worden.