Spurwechsel von mitte auf rechts
Ich fahre auf der mittleren Spur in Richtung einer Ampel. Die rechte Spur ist als Parkspur gekennzeichnet und auch voll zugeparkt. Nach Ende der Parkspur will ich auf die rechte Spur wechseln, um an der Ampel abzubiegen.
Der hinter mir fahrende PKW will ebenfalls auf die rechte Spur wechseln, ist aber etwas schneller. Dadurch fahren wir am Übergang von mittlerer Spur auf rechte Spur so zusammen, daß bei mir die rechte hintere Beifahrertüre beschädigt ist und bei ihm der linke vordere Kotflügel. Wer hat schuld?
4 Antworten
Rechts überholen? Gilt hier bei zwei Fahrspuren in der Stadt u. U. nicht! Das Problem wird sein, nachzuweisen, dass er - obwohl du rechtzeitig geblinkt(?) hast - dich noch rechts im Bereich der Parkspur (Fotos gemacht?) überholen wollte. Da er im toten Winkel gewesen sein wird, konntest du ihn nicht sehen - es sei denn, du hättest rechtzeitig über die rechte Schulter gesehen! - Das Ergebnis ist nicht eindeutig... Vor Gericht hättet ihr beide vermutlich mit 50:50 zu rechnen.
Hm... normalerweise immer der, der reinfährt. Aber da von rechts überholen ebenfalls nicht erlaubt ist tragt ihr meiner Meinung nach beide die Schuld.
normalerweise immer der, der reinfährt
Viel zu Pauschal.
Aber da von rechts überholen ebenfalls nicht erlaubt ist
Innerorts schon wenn es getrennte Fahrstreifen gibt.
Schuld ist der, der zuletzt seine Spur wechselt und dabei den auf seiner bereits genutzten Spur Fahrenden behindert bzw. dessen Fahrzeug beschädigt.
Folglich trifft Sie, wegen Unachtsamkeit beim Spurwechsel die Schuld am Unfall und dessen Folgen.
Ich denke Du.
Denn wer den Fahrstreifen wechseln will muss sich vergewissern das er dabei niemanden behindert oder gefährdet, siehe §7 StVO:
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Dem Anderen kommt nur dann eine Teilschuld zu wenn er sich selbst ordnungswidrig verhalten hat, z.B. weil er zu früh den Fahrstreifen gewechselt hat und dabei über eine durchgezogene Linie oder Sperrfläche gefahren ist oder auch dann wenn er wissen konnte das Du ebenfalls den Fahrstreifen wechseln willst und er den Unfall hätte verhindern können.