Wie groß ist der Spielraum eines Gutachters bei der Schätzung eines Hauses?

5 Antworten

Der BGH hat (allerdings in einem Einzelfall) entschieden, dass ein Gutachten nicht falsch ist, wenn es 15 % von einem (später durch einen anderen Gutachter geschätzten) Wert abweicht.

Im Einzelfall (z.B. bei extrem seltenen und nicht vergleichbaren Immobilien wie z.B. einem Schloss oder einer Panzerwaschanlage) kann die Abweichung sicher auch höher sein, ohne dass man das dem Gutachter vorwerfen kann.

Bei einem einfachen Einfamilienwohnhaus ist eine Genauigkeit von 15 % sicherlich meist einzuhalten.

Kann man nicht beantworten, weil es den "reellen Wert" des Hauses gar nicht gibt.

Der Wert des Hauses wird ja erst durch das Gutachten festgelegt.

Man kann natürlich mehrere Gutachter beauftragen. -und wenn die alle ordentlich arbeiten, dann sollten sie auch auf ungefähr den gleichen Wert kommen.

Theoretisch besteht die Möglichkeit Schadenersatz einzufordern. (Z. B. wenn das Haus zu billig verkauft wurde). Aber das dürfte schwierig werden. -Einen entsprechenden Fall gab es mal bei einen sehr wertvollen Orientteppich, der von einem Gutachter als Ramsch eingestuft wurde.

Er kann bis zu 30% vom tatsächlich erzielten Kaufpreis abweichen ohne grundsätzlich Gefahr zu laufen, schadenersatzpflichtig zu werden.

In der Praxis ist das natürlich unbefriedigend. Insofern sollte man nur zu Sachverständigen gehen die nicht nur rechnen können, sondern auch ihren Markt kennen und somit ein gutes "Bauchgefühl" haben.

Online-Gutachten haben ebenfalls eine gute Trefferquote. Nach meiner Erfahrung liegen 8 von 10 Einschätzungen richtig. Leider weis man bei Online-Gutachten jedoch nie ob man zu den 8 richtigen oder den 2 falschen liegt. :-)

Wertermittlungsgutachten können nie den tatsächlichen Verkaufswert ermitteln; letztendlich kommt es immer darauf an, ob Interessenten vorhanden sind oder nicht.

Wertgutachten sind immer nur Vergleichswerte für Steuer, Versicherung, Erbauseinandersetzungen, Enteignungsverfahren etc.; nicht einmal bei Zwangsversteigerungen wird dadurch gewährleistet, dass der ermittelte Wert auch tatsächlich realisiert werden kann. Umgekehrt ist es auch nicht ausgeschlossen, dass ein "Liebhaber" (z.B. ein Nachbar), wesentlich mehr bezahlt als der Gutachter geschätzt hat.

Die Frage läßt sich nicht so einfach mit Prozenten beantworten. In jedes Gutachten fließt auch immer der persönliche Eindruck des Gutachters. Wie werthaltig sieht er gewisse Einbauten? Wie hoch schätzt er mögliche Sanierungskosten? Wie hoch kalkuliert er einen Kamin mit ein? usw. usw. Ich selbst habe schon Gutachten eingesehen, die weit über dem Marktwert lagen. Dafür kann man aber die Gutachter in der Regel nicht "angreifen". Es wird nie soviel diskutiert wie über Gutachten zu einem Haus.