Sorgerechtsentzug wegen Alkohol
Hallo, ich habe folgendes Problem: Bin vor einem Jahr mit unserer 4jährigen Tochter aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wir sind seit 4 Monaten endgültig getrennt. Waren nicht verheiratet, aber ich habe leider damals das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben, obwohl mir meine Familie schon damals davon abgeraten hat. Grund für meinen Auszug wie auch für die Trennung ist das inzwischen massive Alkoholproblem des Vaters. Er hat mehrfach den Führerschein verloren, das letzte mal mit 1,9promille. Er weigert sich die Verkehrspsychologische Untersuchung zu machen, daher ist der Schein auf unbestimmte zeit weg. Es gab erst vor 4 Monaten wieder eine Kündigung weil er bei der Arbeit betrunken war. Auch das war nicht das erste mal. Er kürzlich mit unserer Tochter am helllichten Tag in der Kneipe zum Bier trinken. Seither lasse ich ihn nicht mehr mit ihr alleine. Noch dazu droht er mir ständig. Er hat jetzt das jugendamt eingeschaltet weil er mit ihr alleine sein will. Ich stelle nächste Woche den Antrag auf alleiniges sorgerecht habe Angst um unsere Tochter wenn er sie alleine hat. Brauche ich zeugen für sein Alkoholproblem? Er war letztes Jahr schon bei einer Alkoholberstungsstelle, und hat im Mai 3 Wochen mit Tabletten ohne Alkohol geschafft, das dann aber wieder abgebrochen. Die unfallberichte liegen mir vor. Brauche ich noch mehr beweise? Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Ich lasse ja den Umgang zu, es ist mir bewusst dass das Kind auch den Vater braucht. Aber ich lasse die beiden nicht mehr alleine. Momentan ist er 1-2 mal pro Woche für 3-4 Stunden hier. Wenn er nach Alkohol riecht lasse ich ihn natürlich nicht in die Wohnung. Aber das reicht ihm scheinbar nicht. Man muss noch erwähnen dass sie noch nie bei ihm übernachtet hat. Noch dazu arbeitet er abends/nachts. Das wäre also sowieso schwer durchführbar.
naja ich denke sowie du es beschrieben hast ist es ja eindeutig, dass dein exmann alkoholabhängig ist. als zeugen würden ja der alte arbeitgeber von ihm oder die unterlagen der polizei ausreichen, dass er mehrfach betrunken am steuer erwischt wurde.
Darf ich einfach so seine 2 oder 3 ex Arbeitgeber kontaktieren? ( es war die 3. Kündigung in 2 Jahren wg Alkohol) haben die nicht sowas wie Schweigepflicht?
Du solltest dir einen Anwalt nehmen...
Das wird schwer, weil das Jugendamt immer sagt, das Kind brauch einen Vater. Was ja auch richtig ist. Ist halt nur die Frage, ob das Kind auf so einen Vater nicht verzichten kann !? Kann dir leider nicht mehr dazu sagen, aber ich drücke dir alle Daumen, damit du alles so durch bekommst, wie es für das Kind am Besten ist. Viel Glück