Sonderkündigung Unitymedia - Fristen?
Hallo,
ich bin (noch) Kunde bei Unitymedia, ziehe aber in Kürze um. Meine neue Adresse wird nicht mehr von Unitymedia beliefert, der greift hier meines Wissen das Sonderkündigungsrecht. Weiß jemand, ob es hier Fristen gibt und wie lange diese sind? Da Unitymedia meines Wissens die Ummelde-Bescheinigung als Beleg haben möchte, kann ich Kündigung ja nicht so weit im Vorfeld absenden. Danke für Hilfe und Tipps.
3 Antworten
das dürften in dem Falle 3 Monate sein.
§ 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz (TKG), die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Schick die Kündigung schnellstmöglich los. Eine endgültige Bestätigung bekommst du erst, wenn auch die Ummeldebescheinigung bei UM vorliegt.
Hallo,
habe diese Prozedur gerade hinter mich gebracht und möchte Dir gerne helfen. Deshalb zitiere ich Dir den folgenden Text aus dem Schreiben, das ich auf meine eingeschriebene und mit Rückantwort versehene Sonderkündigung erhielt:
"Bitte beachten sie, dass erst mit dem Erhalt der Ummeldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamtes Ihr Anspruch auf eine Sonderkündigung geprüft und bestätigt werden kann.
Nachweise wie Ihr Mietvertrag oder Ihr Personalausweis ersetzen leider nicht die Notwendigkeit einer Ummeldebescheinigung. Wir bitten um Ihr Verständnis und um Zusendung einer Kopie der Ummeldebescheinigung mit darauf vermerkter Kundennummer.
Die erste Meldung Ihres Umzuges haben wir am 03.03.2015 dokumentiert, eine Sonderkündigung kann daher frühestmöglich zum 30.06.2015 bzw. zum Meldedatum stattfinden."
Soweit das Zitat aus dem Schreiben von Unitymedia.
Wichtig ist auch dass, falls Du einen Recorder oder so von dieser Firma hast, diesen als Retoure zurückschickst, denn ansonsten nutzen die Herrschaften das aus, die Wirksamkeit Deiner Kündigung hinauszuzögern.
Vielleicht konnte meine Antwort Dir helfen, das Verfahren erheblich abzukürzen.
Viel Erfolg