Gibt es bei einen Bausparvertrag der noch in der Ansparphase ist ein Sonderkündigungsrecht wegen voller Erwerbsminderung?
Mein LBS Bausparer läuft seit Mitte 2013 und befindet sich noch in der Ansparphase. Die Darlehenssumme wurde damals auf 32000 EUR festgelegt. Den Vetrag habe ich fristgerecht zum 30.04.2017 gekündigt. Lt. Schreiben der LBS möchte diese jetzt die Abschlussgebühr von 320 EUR + die Wohnungsbauprämie einbehlten. Gibt es nicht ein Sonderkündigungsrecht wegen voller Erwerbsunfähigkeit (Diese liegt seit Ende 2013 vor) damit die Gebühren nicht zurück bezahlt werden müssen. Ich meinte,dass ich da einmal irgendetwas gelesen hätte. Leider finde ich im wwww. nichts mehr.
2 Antworten
Grundsätzlich gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Erwerbsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit. Dieses bezieht sich dann aber auf den sogenannten Kündigungsdiskont und noch auf die Abschlussgebühr.
Die Wohnungsbauprämie verlierst Du ohnehin, wenn Du den Vetrag nicht wohnwirtschaftlich nutzt und die Abschlussgebühr ist in jedem Fall weg.
Versuch doch mal mit Deinem Bankberater oder LBS-Vertreter zu sprechen ob eine Teilkündigung möglich ist bzw. ob eventuell sogar ein Teilvertrag bereits zugeteilt werden könnte. Dann hättest Du vielleicht nicht die gesamte Abschlussgebühr umsonst gezahlt weil Du zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit hättest den Vertrag wieder zu nutzen....
nein, dass gibt es nicht. Auch erwerbsunfähige können ja Wohneigentum erwerben.