Sonderkündigung bei Umzug. Erst mit Meldebescheinigung?
Hallo!
Ich werde zum 1. Mai in eine neue Wohnung und auch in ein neues Bundesland ziehen. Im Moment wohne ich in einer Wohnung mit Kabelanschluss und habe einen Vertrag bei Unitymedia. Die neue Wohnung hat 1. keinen Kabelanschluss und 2. beliefert Unitymedia dieses Bundesland nicht. Deswegen möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Laut Unitymedia ist dies erst mit einer Meldebescheinigung möglich. Aber die bekomme ich doch erst, wenn ich umgezogen bin und mich umgemeldet habe, oder? Laut denen kann ich also erst nach dem 1. Mai meine Kündigung einreichen und habe dann ja noch die 3 Monate (wären dann fast 4) Kündigungsfrist. Gibt es Möglichkeiten jetzt schon zu kündigen, und die Bescheinigung, oder was auch immer, nachzureichen?
2 Antworten
§ 46 Abs. 8, Satz 3 TKG:
3Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. 4In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Das Gesetz spricht von Kenntnis. Die Kündigung wäre wirksam zum 31.05.2019
Kenntnis impliziert aber nach Treu und Glauben, dass du nachweist, dass ein Wohnsitzwechsel erfolgt. Die Vorlage eines Mietvertrags wäre also durchaus sinnvoll.
Wenn du belegen kannst, (z.B. mit einem unterschriebenen Mietvertrag), dass du tatsächlich zum 1. Mai umziehst, müsste das reichen. Andererseits wollen die einfach die Gebühren für weitere 3 Monate haben.