Sollte ein Vermieter auch an Hartz 4 Empfänger vermieten?

unter bestimmten Voraussetzungen 47%
Ja 40%
Nein 13%

15 Stimmen

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

klar, warum nicht? hartz4 empfänger sind auch nur ganz normale menschen. das risiko keine miete zu bekommen ist bei einem arbeitnehmer genauso hoch wie bei einem hartz4 empfänger.

futureworld 
Beitragsersteller
 28.04.2010, 19:41

Danke an alle! LG :)

unter bestimmten Voraussetzungen

Ein Vermieter sollte an Leute vermieten, die ihre Verträge einhalten.

Ob jemand seinen Lebensunterhalt aus Sozialleistungen bestreitet sagt noch nichts darüber aus ob er seine Miete schuldig bliebt. Arbeitslosigkeit und Unehrlichkeit sollte man niemals gleichsetzen. Es gibt schließlich auch Menschen mit einem großzügigen Einkommen, die trotzdem ihre Verträge nicht einhalten.

peterpawlow  28.04.2010, 16:35

Ja, extrem gute Antwort!

peterpawlow  28.04.2010, 16:35

Ja, extrem gute Antwort!

futureworld 
Beitragsersteller
 28.04.2010, 16:25

Gute Antwort! :)

Nein

Wir haben vor 18 Monaten aus sozialen Gründen an einen Hartz-IV-Empfänger unsere frisch renovierte Wohnung im Haus vermietet; und das unter Marktniveau. ARGE zahlt Miete unzuverlässig, Mieter hat Küche und Bad noch überhaupt nicht gestrichen, in der Wohnung bereits erhebliche Schäden und Verunreinigungen angerichtet und läßt sich mit Hinweis auf seine wirtschaftliche Situation einen Dummen angehen (Mietkaution wird für die Beseitigung der Schäden nicht reichen). Fazit: Hartz-IV-Empfänger erhalten grds. zwar Miete von der ARGE bezahlt, haften aber grds. für ihr Verhalten nicht mit eigenem Vermögen (da nichts zu holen ist). Die ARGE kommt für Schäden nicht auf. Wer versucht, Schadenersatz durchzusetzen, gewinnt zwar den Prozeß, trägt aber im Ergebnis neben dem Schaden auch noch die Prozeßkosten! Einen solchen Mieter können wir uns wirtschaftlich nicht leisten. Da müssen wir dann am Schluß an unseren eigenen Kindern sparen! Nun soll man natürlich nicht von einem auf alle Hartz-IV-Empfänger schließen - aber wer nicht mit eigenem Vermögen für sein Tun haftet,... Nie wieder Vermietung an einen Hartz-IV-Empfänger!!!

unter bestimmten Voraussetzungen

Wir suchen eine Kapitalanlage und haben gutes Angebot 4 Fam-Haus. 2 Mieter sind Harz4 Empfänger. Ich habe von Arge erfahren, dass wenn die Miete von denen bezahlt werden soll, der Harz4ler eine Erklärung dafür unterschreiben muss. Diese kann er aber jederzeit widerrufen, soviel zum Thema "die Miete ist dann sicher" Warum gibt es diese Regelun? Nun der Staat möchte diese Leute zur "Selbstständigkeit" hinführen.Für mich bedeutet dss, dass wir hier 1. über die "klassischen" Harz4ler (alkis + Co), sprechen und 2. meiner Meinung nach davon vielleicht 20-30% dafür empfänglich sind, den Rest interesssiert eh nicht mehr sehr viel. Fazit, für mich: Wir gucken uns die Leute nun an und entscheiden dann nach unserem Bauchgefühl, denn für uns gilt, nicht Einer ist wie der Andere und es kann auch uns morgen treffen.In diesem Sinne. l.G. Peter aus Bonn

unter bestimmten Voraussetzungen

Ich hätte vor ein paar Wochen noch gesagt:" Auf jeden Fall!!!". Inzwischen habe ich aber eine andere Erfahrung gemacht. Leider überweist der Hatz-4ler in meiner Mietwohnung die Miete nicht weiter. Habe mich nach dem 2. Monat dann mal bei der ARGE gemeldet, die dürfen oder wollen mir aber keine Auskünfte geben, wo die Miete von denen hin geht. Ich habe jetzt einen Brief aufgesetzt an die ARGE, damit ich die Miete direkt auf mein Konto überweisen lassen kann. Nur unter dieser Voraussetzung würde ich noch einmal an einen Hartz-4ler vermieten.

Baerli17  04.07.2010, 19:17

Genauso ist es uns auch ergangen, nach dem Antrag erhalten wir die Miete direkt überwiesen.