Soll man bei einem Unfall die Autos so stehen lassen, wie sie sind oder kann man sie wegfahren?
Muss man bei einem normalen Auffahrunfall die Fahrzeuge so stehen lassen, wie sie sind? Bekommt man Ärger mit der Versicherung, wenn man die Auto wegfährt und nicht mehr genau geklärt werden kann, wer Schuld ist?
14 Antworten
Sofern es sich nur um einen Sachschaden handelt,Fotos aus verschiedenen Perspektiven machen(Fotogeräte hat heute ja fast jeder dabei), wenn die Straßenverhältnisse es erlauben,auch die Stellung der Fahrzeuge mit Kreide auf der Fahrbahn markieren,ebenso evtl. Bremsspuren,und dann die Fahrzeuge zur Seite fahren und auf die Polizei warten.
Danke für den Stern.
Je nach Schadenshöhe. Möglichst Beweisfotos (alle Blickwinkel= 16 oder mehr Aufnahmen schiessen für die Versicherung)und dann die Strasse nicht weiter blockieren. Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen ist eine "Spurensicherung", die sich im Sommer z.B. durch Reifenabrieb erfassen liesse, an vielbefahrenen Strassen durch die Polizei nahezu unmöglich. Bei Personenschäden... ohne Worte, eine eingeklemmte Person würde sich gewiss darüber freuen, wenn das FZ noch unnötig bewegt wird.
Gutachter brauchen heute nicht mehr zu wissen, wie die Autos genau standen, als der Unfall passiert ist. Sie rekonstruieren den Hergang über die Schäden und Scherben am Unfallort usw. Man darf die Autos also auf jeden Fall wegfahren. Man sollte aber dennoch immer Fotos machen. Außerdem gilt auf jeden Fall der Vorsatz, dass Sicherheit vorgeht. Behindern die Autos den Verkahr oder stehen an einer unübersichtlichen Stelle muss man sie auf jeden Fall wegfahren.
Wichtig das gilt nur für Blechschäden, bei Personenschäden sollte das Fahrzeug möglichst nicht bewegt werden.
wenn der Unfallhergang "Unklarheiten" aufweist, sollte man den Endstand der Fahrzeuge mit Kreide einzeichnen. Da dies je nach Straßenzustand teilweise unmöglich ist, kann/sollte man auch Fotos vom Stand der Fahrzeuge aus verschiedenen Blickwinkeln fertigen. IaR sind bei leichten Blechschäden die Fahrbahnen danach umgehend für den Verkehr frei zu machen. Bei schweren Unfällen sollte man die Fahrzeuge am Unfallort belassen und das Eintreffen der Polizei abwarten
nach meiner kenntnis sollte sich in jedem erstehilfe- kasten ein stück kreide befinden, mit dem man die stellung der fahrzeuge zueinander markieren kann: es reicht aus, die stellung der vorder-und hinterräder durch ummalen auf der strasse zu markieren oder, besser noch mindestens ein foto zu machen, dann sollten die fahrzeuge mindestens so weit aus der fahrbahn befördert werden, dass der verkehr weiterfliessen kann. soweit "nur" blechschaden zu beklagen ist, geht der reguläre verkehr VOR irgendwelche unklarheiten bezüglich der schuldfrage. bei personenschaden sollte IMMER die polizei gerufen werden: es geht schliesslich auch um die aufklärung einer evtl. vorliegenden straftat.