Soll ich das Geld zurück buchen bei viagogo?
Ich habe 2 Fußballtickets zu völlig überhöhtem Preis, den ich nicht vorher so gesehen habe gekauft - mein Fehler.
Dann habe ich über viagogo diese Tickets billiger verkaufen wollen und ein Käufer wurde gefunden.
Viagogo hat auf der Homepage mir geschrieben, dass ich nichts mehr tun müsse und die Tickets direkt an den Käufer gesandt werden. Davon habe ich einen Screenshot. Auf der UPS Homepage war die Transaktion an den Käufer in der Slovakei stets angegeben und als unterwegs erklärt. Parallel erhielt ich emails von viagogo, dass ich doch bitte die Karten (die ich nicht hatte) an den Käufer versenden sollte. Ich hatte keine Kontaktmöglichkeiten, mich an viagogo zu wenden.
Ohne email Benachrichtigung von UPS (das habe ich bei allen anderen Lieferungen) lagen die Karten plötzlich am 22.3. bei mir im Briefkasten. Auf der UPS Homepage las ich, dass sie am 21.3. geliefert wurden (was nicht stimmte). Viagogo kündigte den Verkauf am 22.3., da ich bis spätestens 21.3. die Karten hätte weiter schicken sollen. Ich habe kurz vor der Kündigung die Karten weiter geschickt, sie wurden jedoch erst am 23.3. ausgeliefert.
Nun wollen sie natürlich den Betrag behalten, einen Strafbetrag von 40,25€ für den Verzug und 800€ für den Ersatz der Karten an meinen Käufer, der angeblich nun 4 Karten hat und 2 Karten wieder zurück schicken soll, haben.
Ich habe meine Kreditkarte sperren lassen, so dass sie die 800€ nicht abbuchen können.
Mit was für Konsequenzen habe ich zu rechnen?
Soll ich meinen ursprünglichen bezahlten Betrag zurückbuchen lassen?
Danke für die Antworten!
2 Antworten
Ich versuche mal diesen Kauderwelsch von dir zu sortieren.
- Du hast Fußballkarten online gekauft. Diese wolltest du über viagogo wieder verkaufen.
- Die Karten waren zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs über viagogo noch nicht in deinem Besitz, sondern nur "auf dem Weg".
- viagogo hat dir nach der Annahme des Kaufes geschrieben, dass du nun einfach die Karten versenden solltest.
- Auslieferungsfrist war der 21.03.18. Die Karten wurden jedoch erst am 22.3.18 versendet. Also zu spät.
- Am 22.03.18 wurde der Kauf durch viagogo annulliert, da du die vertraglich vereinbarte Frist nicht eingehalten hast.
Nun wollen sie von dir eine Strafzahlung, den Ausgleich für das Beschaffen von Ersatzkarten und die Zahlung des Käufers einbehalten.
Das habe ich zumindest aus deiner Frage rauslesen können.
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Dein Problem hier ist, dass du die vertraglichen Vereinbarungen gebrochen hast. Es wurde 21.03. vereinbart und du hast nicht geliefert. Daraufhin hat viagogo den Kauf annulliert, so wie es auch in ihren AGBs steht. Viagogo kauft daraufhin Ersatztickets und stellt sie dir in Rechnung zzgl. der Mahn/Bearbeitungsgebühren.
Soweit alles in Ordnung.
Die Tickets hättest du danach nicht versenden müssen, da der Kauf annulliert wurde. Die große Frage ist nun natürlich: Wurden die Karten vor der Annullierung oder danach versendet? Es zählt dabei der Zeitpunkt, zu dem dir die Mitteilung der Annullierung zugesandt wurde, nicht wann du es gelesen hast.
Hast du die Karten erst danach Versendet, dann gab es keinen Kaufvertrag mehr. Der Käufer sollte dir die Karten nun zurück senden.
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Was mich hier aber wundert: Der Käufer bezahlt deiner Aussage nach ja die Karten bei viagogo. Zusätzlich sollst du nun auch noch den kompletten Betrag für die Karten zahlen. Viagogo hat also "Reingewinn" ohne eigene Kosten für die Karten.
Ich bin zwar kein Anwalt aber das klingt für mich sehr falsch. Normal wäre, dass du für die Differenz zwischen dem was der Käufer zahlt und dem tatsächlichen Preis für die Ersatzkarten aufkommen müsstest + Gebühren für Wiederbeschaffung.
Diese 800€ kann ich mir nur erklären, wenn der Kunde nun "kostenfrei" Ersatzkarten bekommt, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
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Frag erstmal bei viagogo nach, wie genau sie auf den Betrag kommen und wie die Kosten aufgestellt sind. Du könntest der Forderung auch erstmal widersprechen, da sie für dich nicht verhältnismäßig erscheinen.
Es könnte sich bei dieser Summe auch lohnen einen Fachanwalt zu konsultieren oder online bei einem Rechtsportal wie dem hier eine Frage zu stellen.
Entweder kann ich dir nicht folgen oder du vermischt hier 2 Sachen.
Ich verstehe die Sache wie folgt:
Viagogo ist ja nur ein Verkaufsplattform, was bedeutet, dass du dort als Privatperson deine Tickets verkaufst und viagogo nur als Anlaufstelle dient. Du erstellst dort ein Angebot, der Käufer kauft sie darüber, bezahlt über viagogo und du versendest die Karten. Viagogo besitzt die Tickets nicht und versendet diese auch nicht. Das machst du als privater Verkäufer.
Du hattest dir erstmal selber Tickets gekauft und dann versucht diese wieder zu verkaufen. Das sind erstmal zwei von einander unabhängige Vorgänge.
Ob diese "ersten" Tickets nun bei dir am 10.03, 20.03 oder 30.03 ankommen ist für den Verkauf dieser irrelevant. Es ist deine Aufgabe als Verkäufer die Ware rechtzeitig zu versenden. Nur weil sie bei dir zu spät ankommen ist die noch lange keine Entschuldigung dafür, dass du sie nach dem vereinbarten Termin versendest. So ist das eben bei Verträgen mit festen Fristen.
Hast du bereits Geld von dem Käufer bekommen?
Falls ja, dann ist die Lage recht einfach. Du bekommst deine Karten zurück, der Käufer behält seine Ersatzkarten und du zahlst an viagogo die geforderte Summe für die Wiederbeschaffung. Dein tatsächlicher Verlust wäre dann Forderung von viagogo minus dem, was der Käufer dir bereits gezahlt hat: -> vollkommen normal.
Hast du kein Geld von dem Verkäufer bekommen, dieser hat aber die Kaufsumme an viagogo bezahlt und sie behalten die Summe auch ein:
Hier sehe ich keine Rechtfertigung von dir die volle Summe zu verlangen. Sie haben bereits die Zahlung vom Käufer für die Karten. Du müsstest also eigentlich nur den "Schaden", also die Differenz zwischen dem was Käufer an viagogo gezahlt hat und den tatsächlichen Kosten der Karten zahlen. Zuzüglich Bearbeitungs- und Mahngebühren.
Variante 3 ist, dass sie als "Sevice" dem Kunden kostenfrei Ersatzkarten bereitstellen und nun natürlich die entstandenen Kosten von dir, als demjenigen der den Vertrag gebrochen hat, einfordern. Hier müsste man mal einen Anwalt über die AGBs schauen lassen ob dies überhaupt so möglich und legitim ist.
Welcher der drei Fälle korrekt ist kann ich mit den vorliegenden Fakten nicht beurteilen.
echt heftig !
nachfrage : Auf der UPS Homepage las ich, dass sie am 21.3. geliefert wurden (was nicht stimmte)..............woher kannst du das mit Bestimmtheit sagen ? Der Zusteller von UPS wird wohl bezeugen , daß er sie am 21.3 in den Briefkasten packte.
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vermutlich wird bald die erste Mahnung kommen. Und danach dann Inkasso .
So wie das aussieht ist eine Beratung beim Rechtsanwalt gut, denn Viagogo sind harte Hunde.
Ich kann das mit Bestimmtheit sagen, da 1. einfach kein Schreiben am 21.3. im Briefkasten war und 2. überhaupt keine Ankündigung bzw. Bestätigung via email kam, wie ich es bisher bei allen Lieferungen von UPS kannte, und 3. es plötzlich am 22.3 im Briefkasten lag. Angeblich wurde die Annahme auch noch per Unterschrift bestätigt - doch wer hat das getan???
ZUDEM: es war sowohl auf der UPS Homepage als auch auf der viagogo Homepage angegeben, dass die Karten direkt an meinen Käufer gehen. Plötzlich lagen sie dann bei mir, obwohl sie schon längst beim Käufer hätten sein sollen.
Kann das sein, dass ich das zu verantworten habe??
Danke für diese Antwort!
ich weiß nicht, wer das bezeugen kann, dass ich die Tickets am 21.3. erhalten haben sollte. ich habe sie am 22.3. ohne Ankündigung in meinem Briefkasten gefunden. bis dahin hat viagogo mir auf der Homepage geschrieben, dass die Tickets an den Käufer unterwegs seien und parallel via email, dass ich nun endlich die Tickets versenden solle. Auf der Homepage von UPS war stets die Adresse des Käufers angegeben bis zu dem Tag, wo sie plötzlich bei mir landeten!
Der Käufer hat für die Tickets 780€ bezahlt, ich ursprünglich 680€ (obwohl ich sie eigentlich für 380€ gekauft habe) und dann hab ich sie für 580€ verkauft. Nun soll ich 800€ zahlen - also die 780€ plus Bearbeitung. Wie gesagt, ich habe die Karte sperren lassen, so dass sie das nicht einfach einziehen können.