Wie viel eher muss die Agentur für Arbeit einen Termin ankündigen?
Auf dem heute erhaltenen Brief steht das Absendedatum des Briefs » Datum 06.03.! Der Termin soll schon am Montag (in 2 Tagen) sein. Google spuckt keine Antworten bezüglich Terminierungen und Fristen. Weißt da jemand weiter?
12 Antworten
Hat die Agentur für Arbeit Anhaltspunkte dafür (oder den Verdacht), dass Du Dich ohne deren Genehmigung außerhalb des "Tagespendelgebietes" aufhälst (Du also schlichtweg auf Mallorca in Urlaub bist), können die Dich sogar kurzfristig bestellen. Der Termin liegt dann schlichtweg 24 Stunden später.
An Wochenenden arbeitet die Agentur für Arbeit in der Regel nicht. Ob die in diese Zeit Termine legen (und damit Überstunden machen würden), weiß ich nicht.
P.S.: Wir hatten im letzten Jahr mal Donnerstag Feiertag, Freitag Arbeitstag, dann Wochenende. Ich wurde bewusst Freitag hin bestellt, jedoch mit Ankündigung 3-4 Wochen vorher.
Ist doch alles gut! Willst Du nicht arbeiten?
Wenn ich jetzt aber über das Wochenende nicht Zuhause wäre (Wochenende an der Ostsee zum Beispiel), wie wäre es dann. Ich habe mich das einfach nur so gefragt.
Du mußt dafür sorgen, dass Post Dich erreicht, z,B ein Beauftragter, der den Briefkasten leert. Das hast Du auch schwarz auf weiß erhalten mit dem Merkblatt.
Zugrunde liegende Anordnung: Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können (Erreichbarkeits-Anordnung – EAO):
Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, dass das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann.
Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn- bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen kann.
Nähere Angaben sind nicht definiert. Bedeutet jedoch auch: Du musst werktäglich durch Post erreichbar sein und diese wahrnehmen, solange keine "Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins aus Anlas der Arbeitssuche" dies verhindern.
Quelle: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013034.pdf
Beste Antwort. Danke dir..
den Text hätte ich gerne selber gefunden _:D
Erreichbarkeit - Anordnung ( EAO )
§§ 1 - 3 EAO
Ist ein bisschen knapp. Ich hatte das auch schon. Ist blöd, wenn man schon andere Termine (Arzttermine, die man lange vorher "bestellen" musste) hat.
Gehen musst Du trotzdem, wenn Du keinen wichtigen Grund zur Absage hast.
Wenn ich jetzt aber über das Wochenende nicht Zuhause wäre (Wochenende an der Ostsee zum Beispiel), wie wäre es dann. Ich habe mich das einfach nur so gefragt.
Da Du am Montag wieder zu Hause sein musst (wenn Du keine Ortsabwesenheit ab Montag beantragt hättest), müsstest Du ja Sonntagabend wieder zu Hause sein und hättest da den Brief gefunden - müsstest den Termin also auch wahrnehmen.
Ich hatte mal einen Termin, der lag 2 Tage zurück, als ich den Brief bekam.
Wenn ich jetzt aber über das Wochenende nicht Zuhause wäre (Wochenende an der Ostsee zum Beispiel), wie wäre es dann. Ich habe mich das einfach nur so gefragt.