Sofa bei Party eines Freundes beschädigt, wer zahlt?
Wie oben beschrieben, hab ich es unter Alkohleinfluss geschafft das Sofa eines Freundes zu beschädigen. Ich kam auf die Idee meine Schlagkraft am Sofa zu testen, worauf ich nicht gerade stolz bin. Dabei ist ein Bein abgebrochen bzw fast abgerissen. Meine Frage ist nun wer für den Schaden aufkommt? Im Endeffekt werde ich den Schaden zwar unabhängig davon bezahlen bzw das mit dem Freund abklären, aber wäre das (theoretisch) ein Versicherungsschaden?
12 Antworten
Hallo,
ach so einfach wie hier manche Posts suggerieren, lässt sich Deine Frage leider nicht beantworten.
Hierzu ist es zunächst einmal wichtig zwischen den Begriffen "Haftung" und "Deckung" zu unterscheiden:
In Haftung gerätst Du, wenn Du jemandem schuldhaft einen Schaden zufügst. Dies kann vorsätzlich oder fahrlässig geschehen.
Jedoch gibt es Umstände, die eine verminderte oder sogar gar keine Schuldfähigkeit bedingen. Dies ist z.B. bei Bewusstlosigkeit der Fall. Auch Trunkenheit kommt in Frage, jedoch nur dann, wenn man sich nicht freiwillig in diesen Zustand begeben hat. (Solange Du also freiwillig Alkohol getrunken und Dir diesen niemand gewaltsam oder hinterlistig eingeflösst hat, bist Du in Haftung.)
Aus den bisher geschilderten Umständen ist nicht herauszulesen, dass Du schuldunfähig gewesen wärst. Folglich musst Du für den entstandenen Schaden bis zur Höhe des Zeiwerts haften.
Nun folgt im zweiten Schritt die Frage, ob der Schaden durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist:
Bei einem "Test der Schlagkraft" kann man im nüchternen Zustand zumindest von einem bedingten Vorsatz ausgehen. Zwar hast Du - so zumindest Deine Schilderung - die Couch nicht absichtlich beschädigt (das wäre "normaler" Vorsatz), aber Du hast eine Beschädigung des Sofas bewusst in Kauf genommen. Bis hierher wäre der Schaden nicht durch eine PHV gedeckt.
Nun kann man aber - je nach Grad der Alkoholisierung - durchaus argumentieren, dass das notwendige Urteilsvermögen ("wenn ich jetzt mit aller Kraft zuschlage, geht die Couch wahrscheinlich zu Bruch.") soweit eingeschränkt war, dass eben kein bedingter Vorsatz, sondern allenfalls grobe Fahrlässigkeit gegeben war.
Und diesen Fall würde die PHV wiederum decken.
Ob sich diese Sicht mit der Einschätzung eines Schadensachbearbeiters ein Einklang bringen lässt, ist nur durch den Versuch mittels einer Schadensanzeige bei der Versicherung zu klären. Falls nicht, wärst Du - rein rechtlich - selber in der Schadenersatzpflicht.
Viele Grüße
Loroth
Na der Freund, wer denn sonst? Er kennt doch seine Gäste und somit hat er auch die Folgen zu tragen oder eben besser aufzupassen, oder?
Du allein zahlst das. Ich gehe jetzt mal zu deinen Gunsten davon aus, dass du deine Versicherung meinst und nicht die deines Kumpels. Auch deine Haftpflichtversicherung wird den Schaden nicht übernehmen, weil du es mutwillig beschädigt hast. Derartige Schäden sind von der Haftpflicht ausgeschlossen.
Da du dich unter Alkoholeinfluß begeben hast, kann die Versicherung eventuell grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Schließlich weiss man, dass man unter Alkohol stehend Dinge macht, die man besser lassen sollte.
Da man das weiss, sollte man die Finger von der Menge Alkohol lassen, die einem gefährlich werden kann.
In dem Fall ist es der Schaden des Kumpels, zumal Du dich theoretisch auf verminderte Schuldfähigkeit bis zur Schuldunfähigkeit aufgrund des Alkoholspiegels berufen könntest. Ungeachtet mal der Thematik Absicht.
Sollte eine Versicherung diese Einschränkung nicht vornehmen wollen, wäre Deine Haftpflichtversicherung die zuständige.
Jop, ein Haftpflichtschaden bei deiner Versicherung. Viel Glück
Deswegen ja viel Glück.
Na, Gott sei dank nicht!