sirius inkasso und wpk Rechtsanwälte hiiiiiiiiilllllllfffffeeee

9 Antworten

Lies bitte mal folgendes:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassomahnung_-_uralte_Forderung_mit_bisher_unbekanntem_Vollstreckungstitel_-_Was_tun%3F

Danach ist Dir sicherlich der Hintergrund der Angelegenheit klar.

Was mir an dieser Sache bisher aber neu ist: noch nie habe ich in dem Zusammenhang von tatsächlichen Kontopfändungen gehört. Möglicherweise handelt es sich hier um eine ganz neue Marotte.

Diese Marotte würde ich mir aber auf überhaupt gar keinen Fall bieten lassen.

Und deshalb solltest Du jetzt sofort zum Anwalt gehen und auch noch den Artikel lesen, den ich im Kommentar unten poste.

Goofy62  13.03.2014, 22:53

Lies dann auch mal noch:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsverbot_-_Kontosperrung_durch_Inkassob%C3%BCro_-_illegale_Vorpf%C3%A4ndungen

Wenn wirklich kein Vollstreckungstitel existiert (Du müsstest zwingend davon wissen, und Du kannst das durch Prüfung beim zuständigen Mahngericht herausfinden...): dann Strafanzeige wegen Betrugs, Nötigung und Erpressung erstatten.

Auf jeden Fall Anwalt.

Der Anwalt soll der Inkassobuchte alle Kosten in Rechnung stellen.

lotte1629 
Beitragsersteller
 13.03.2014, 23:07
@Goofy62

Super :) Vielen dank für die beiden links Perfekter gehts garnicht :)

Da ist aber etwas sehr faul!

Eine Kontopfändung kann nur ein Guthaben betreffen und kann keineswegs etwas pfänden was garnicht vorhanden ist. Ausserdem muss die Bank bei Vorliegen eines Pfändungsbeschluss dem Kontoinhaber Kenntnis geben und die Pfändung erst nach 4 Wochen vornehmen, sofern sich der Kontoinhaber nicht äussert. Der Kontoinhaber hat dann nocht die Zeit sein Konto in eine P-Konto zu wandeln, dann wären ein Guthaben von 1060 Euro oder mehr vor Pfändung sicher.

Zunächst einmal Widerspruch bei der Bank einlegen. Dann mit anwaltlicher Hilfe die Unterlagen bei dem Inkassobüro einfordern. Sie haben einen Versuch der Aufklärung und gütlichen Einigung gemacht daher sind sie jetzt berechtigt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, diese Kosten wird das Inkassobüro tragen müssen.

Der Pfändungstitel könnte durchaus bereits auf ihren Namen laufen, das kommt darauf an wann er erstellt wurde. Allerdings der Bezug auf die Grundforderung müsste nach wievor auf den Mädchennamen lauten

Irgendetwas paßt da hinten und vorne nicht zusammen....

Eine Kontopfändung, ohne, daß Du als Schuldnerin davon benachrichtigt wirst? Das gibt es nicht.

Deine Bank/Sparkasse darf eine Kontopfändung nur annehmen und vollziehen, wenn ihr ein vollstreckungsfähiger Titel vorgelegt wird. Dies geschieht in der Regel durch das Gericht oder den Gerichtsvollzieher.

Die Sache stinkt zum Himmel. Insbesondere ist das Gesabbel mit dem Inkassobüro heiße Luft. Ruf bei denen bloß nicht wieder an!

Wenn von Deinem Konto eine Abbuchung (eine normale Abbuchung, nicht eine Abbuchung aufgrund eines Pfändungsbeschlusses!) erfolgt ist, pfeif das Geld sofort zurück - siehe hierzu auch den Beitrag von sandra01.

Wenn Du eine Kontopfändung hast hat das Inkassobüro einen rechtskräftigen Titel,da ist der Zug abgefahren um noch etwas unternehmen zu können.Das wird dann von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt,und da kannst Du gar nichts mehr gegen unternehmen.Die kaufen einen Schuldtitel,und wodurch die Schulden entstanden sind wissen die selber nicht,von daher kann das Inkassounternehmen auch nicht angeben was Du dort mal bestellt hast,oder auch nicht.Bevor so ein Schuldtitel rechtskräftig wird gibt es immer erst eine Menge Schreiben,so zB ein Mahnbescheid vom Amtsgericht,dagegen kann man dann Widerspruch einlegen,ich kann mir nicht vorstellen das nie etwas bei Dir angekommen ist!

Goofy62  13.03.2014, 22:59

Wenn es einen rechtskräftigen Titel gäbe, müsste er aber zwingend davon wissen. Er hätte die zwei bösen Briefe bekommen müssen (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid), und er hätte beidesmal die14-tägige Einspruchsfrist verstreichen lassen müssen. Erst dann könnte es diesen Titel geben.

Es gibt da die Marotte der illegalen Vorpfändungen. Dabei wird eine Rechtslücke ausgenutzt. Und zwar wird die Bank als Drittschuldner angeschrieben, der zustellende Gerichtsvollzieher muss aber nicht prüfen, ob tatsächlich ein Vollstreckungstitel vorliegt. Solche "vorläufigen Zahlungsverbote" sind natürlich ganz schwer illegal, und bisher war mir so etwas nur von einem gewissen pfälzischen Inkassobüro bekannt. Die Marotte könnte sich aber prinzipiell bei anderen Inkassobüros herumgesprochen haben. Nun denn - dagegen sollte man sich natürlich wehren. Und zwar ganz drastisch.

Geh mal mit dem Bescheid den du bekommen hast zu Gericht und frage dort mal nach. Übrigens!Es gibt eine Pfändungsfreigrenze die eingehalten werden muss(auch von jeder Bank).Sollte der Anspruch berechtigt sein,würde ich nicht warten.In dem Fall gehe in die AWO-Schuldenberatung (alles gratis)und lasse dich dort beraten.Die können näheres erfahren und können auch notfalls gegen die Bank vorgehen.Wenn du vom I.-Büro nichts mehr hörst,ist etwas krautfaul. Entgegen läufiger Meinung nimmt dir die AWO kein Geld weg zur Schuldentilgung.Die bekommen auch näheres über das angebliche I.-Büro raus.Außerdem ist die Forderung irgendwie suspekt so wie du es beschreibst.Wenn es Betrüger sind,bekommst du das Geld vielleicht eher zurück . Achso !!!!!!!!!! Die Bank darf NIEMALS in den Minusbereich pfänden,denn das ist verboten.VIEL GLÜCK WÜNSCHE ICH DIR!!!!!!!!!!!!!!!!!

lotte1629 
Beitragsersteller
 13.03.2014, 22:45

Sehr geehrte damen und herren

Hiermit nehme ich bezug auf den pfändungs und Überweisungsbeschluss in der Zwangsvollstreckungssache quelle gmbh Da ich am freitag dem 7.3.2014 mit der firma quelle telefoniert habe zwecks der kontopfändung und die mir gesagt haben das sie keinerlei daten von mir haben weder rechnung noch sonst der gleichen bitte ich sie mir folgende unterlagen zuzusenden Rechnungskopie der firma quelle (meiner angeblichen bestellung) Detaillierte forderungsaufstellung gemäß BGB 367 Zustellnachweis der verschickten ware Vollmacht gemäß BGB 174 Paragraph 174 bzw Abtretungsurkunde gemäß BGB Paragraph 410 (ORIGINAL) Diese unterlagen möchte ich bis 20.3.2014 haben ansonsten werde ich rechtliche schritte einleiten im gleichen zuge werde ich Strafanzeige stellen gegen betrug Ich habe nie etwas bei der firma Quelle gmbh bestellt!!!

Diese email habe ich zu den wpk Rechtsanwälte geschickt Sonntag abend 9.3 weggeschickt bis heute keine Antwort...

Eichbaum1963  14.03.2014, 10:55
@lotte1629

Tja, besser per Einschreiben mit Rückschein schicken - Email bringt da gar nichts...