Sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Gewinne zu erwirtschaften?
Letztens habe ich mit einem Unternehmer gesprochen. Er meinte, dass Unternehmen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Absicht zu haben, Gewinn zu erwirtschaften. Ansonsten würden dem Unternehmen rechtliche Konsequenzen drohen.
Stimmt das? In welchen Paragraphen steht das genau? Welche Konsequenzen drohen in einem solchen Fall?
12 Antworten
Unternehmen sollten zumindest nicht zu lange Verluste machen. Die "rechtlichen Konsequenzen" bestehen darin, daß das Finanzamt die Verluste als solche irgendwann nicht mehr anerkennt, was sich insgesamt auf die Einkommenssteuer- bzw. Körperschaftssteuerveranlagung auswirkt.
Das betrifft mithin freilich auch die Umsatzsteuer. Irgendwann ist dann eben mal Ende Gelände mit der Erstattung überzahlter Vorsteuer.
Es gibt kein derartiges Gesetz. Allerdings könnte es sein, dass bei grundsätzlich negativen Gewinnen die Gewinnerzielungsabsicht in Frage gestellt wird und die Verluste nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
Es gibt kein direkten Paragraphen, aber wenn ein Unternehmen nur der Steuervermeidung wegen gegründet wurde (Stichwort: Briefkastenfirma), kann das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung ermitteln.
Es werden Zeitraeume beim Gewerbe zwischen 7 - 15 Jahren zu Grunde gelegt, somit kann genau beurteilt werden, ob eine Absicht auf Gewinn vorliegt, oder der Passus Liebhaberei angezogen werden kann.
Nur der Gewinn unterliegt der Steuer, deshalb haben die Behoerden (Finanzamt) ein Auge auf die Betriebe.
Sollte ein Hobby festgestellt werden, dann sind natuerlich Abschreibungen, jeglicher Art, nicht moeglich.
Ein Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht zu führen ist "Liebhaberei" und damit rechtswiederig. im Einkommensteuergesetz unter § 2 soweit ich weiß
Ein Verein ist zwar eine juristische Person aber kein Unternehmen, auch ist die fehlende Gewinnerzielungsabsicht eines Vereins bei weitem keine Liebhaberei sondern dient der Gemeinnützigkeit des Vereins und die muss vor der Eintragung ins Vereinsregister bereits durch das Finanzamt genehmigt werden.
Das war der zweite Teil meines Kommentars. Im ersten Teil habe ich kurz aufgeführt, wie das Finanzamt mit einem "sinnfreien" Unternehmen umgeht.
"Liebhaberei" ist aber durchaus erlaubt!
Was allerdings droht ist, daß das Finanzamt das Unternehmen nicht anerkennt, ihm den Status als Unternehmen entzieht und damit auch jegliche steuerliche Vergünstigung.
Das steht nicht im Widerspruch zu gemeinnützigen Unternehmen, oder besser Vereinen. Diese unterliegen besonderen Richtlinien und Zielen, die sie in ihrer Satzung reflektieren müssen und die auch (gestztlich) anerkannt sein müssen.