Sind Studienfahrten wirklich Pflicht?
Hallo, ich wiederhole dieses Jahr die 11. Klasse auf einem Gymnasium. Auch dieses Jahr werden wieder Studienfahrten angeboten. Letztes Jahr war ich schon dabei, und es hat mir nicht wirklich gefallen. Ich habe dem dafür verantwortlichen Lehrer gesagt, dass ich nicht mitmöchte diesesmal. Der Lehrer meinte jedoch dies sei Pflicht. Als ich sage, dass ich natürlich auch in die Schule gehen würde in der Zeit meinte er, dass das nicht angeboten wird. Natürlich könnte ich mich auch anmelden und spontan krank machen, aber dann würde ich den großteil des Geldes nicht zurückbekommen. Bin außerdem schon volljährig, falls das von Relevanz sein sollte. Gruß
11 Antworten
Hallo!
Es ist möglich, dass in jedem Bundesland andere Richtlinien gelten. Hier sind die von NRW.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/WRL.pdf
Solltest Du in einem anderem Bundesland wohnen, musst du Dir die Richtlinien Eurem zuständigen Schulministerium besorgen. Bei weiteren Fragen findest Du dort auch die richtigen Ansprechpartner.
es geht ja nicht um das geld, und meine eltern haben auch nichts dagegen, wenn ich nicht mitfahren würde. aber in deinem link steht auch, dass man es schriftlich begründen muss, und nur weil ich keine lust habe wird das kaum akzeptiert werden.
In eigener Sache: Bei Geldproblemen hilft u.U. der Förderverein! Wenn´s nicht am Geld liegt, müssen die Gründe, wie erwähnt, schon schwerwiegend sein! "Keine Lust" zählt in der Tat nicht dazu!
aber ich bin ja wie gesagt volljährig und somit eigentlich garnicht schulpflichtig. wo hast du denn den link her? suche gerade ähnliches für Baden-Württemberg aber finde auf der Seite des Kultusministeriums nichts.
Google einfach nach Schulgesetz B-W. Dann wirst du das schon finden.
Die Volljährigkeit hat damit nichts zu tun. Die Schulpflicht auch nicht! Denn allein der Besuch der Schule verpflichtet zur Einhaltung der Regeln.
gut, dann werde ich mir wohl die günstigste studienfahrt aussuchen und mir eine Woche Urlaub gönnen!
eine Woche Urlaub
Eine Klassenfahrt ist eher eine Studienfahrt und nicht unbedingt gleich Urlaub ;-)
Dennoch: Gute Entscheidung! :-))
Es gibt Leute, die aus verschiedenen Gründen nicht mitgehen können (z.B. finanziell). Daher muss die Möglichkeit bestehen, dass du an deiner Schule Unterricht besuchst - notfalls auch in einer anderen Klasse. Fakt ist, dass du diese Zeit wo die anderen weg sind eben hier absitzen musst. Frei kannst du nicht bekommen. Aber das müsste die Schule, soweit mir bekannt und bei uns üblich, dir ermöglichen. Ich würde mit dem Rektor darüber sprechen, ggf. auch noch eine höhere Schulbehörde zu Rate ziehen.
Es ist Pflicht, weil auch sowas zur Schulbildung gehört.
letztes jahr wollten soviele nicht mit, dass für diese eine extra klasse gemacht wurde in der zeit, und nur weil es diesesmal viel weniger sind muss man mit?!
Normalerweise sind Klassenfahrten pflicht. Wieso können bei euch dei Schüer entscheiden, ob sie mit wollen oder nicth?!
Hallo Pixxl,
Gesetz hin oder her, ich kann es dir leider auch nicht sagen ob es Pflicht ist. Aber wieso willst du eigentlich nicht mit gehen? Es gibt doch kaum eine bessere Möglichkeit deine neue Klasse kennen zu lernen oder dich zu intigrieren. Auch wenn es dir letztes Jahr nicht gefallen hat, bedeutet es nicht, dass es dieses Jahr wieder so wird.
Grüße aus Süddeutschland
ja, gehören zum lehrplan.
Hier ein Auszug:
... Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben. Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt....
...Bei mehrtägigen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen, die mit erhöhten finanziellen Belastungen verbunden sind, ist vor Vertragsabschluss von allen Eltern – auch von den Eltern der volljährigen Schülerinnen und Schüler – eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung einzuholen, dass sie der Teilnahme an der Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen. Dabei ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen....