Ebay Kleinanzeigen VB, Angebot angenommen, Rücktritt möglich?
Hallo, ich habe gestern bei Ebay Kleinanzeigen ein Angebot für zwei Cd Roms losgeschickt. Beide wurden angenommen. Habe ich jetzt eine Kaufpflicht? Ich dachte, dass es nur ein Vorschlag von mir wäre.. Das ist total doof. Ich habe der einen Frau geschrieben, dass ich es doch nicht nehmen möchte, da ich ein anderes Spiel erworben habe. Aber sie meinte, dass ich eine Kaufpflicht eingegangen bin.
Komme ich da wieder raus? Oder besteht für mich vllt garkeine Pflicht?
Auf jedenfall weiß ich jetzt bescheid! :-)
Hoffe auf Antworten. Lieber Gruß, Leslie
6 Antworten
ein Angebot für zwei Cd Roms losgeschickt. Beide wurden angenommen
Der Verkäufer ist auf dein Angebot eingegangen, damit ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag entstanden, das sogar Schriftlich. Du kannst nur auf Kulanz hoffen, dass die Verkäufer dich aus dem Vertrag entlassen. Müssen aber nicht.
bin mal auf die Begründung gespannt
es gibt kein Formular :-)
meinst wohl Kaufvertrag, ist sowas von unnötig. Es gibt ein Angebot und eine Annahme, damit ist ein Kaufvertrag fertig. muss nicht unmittelbar ein Vorgefertigter sein :-))
@ Jensen1970
Aber per Mail kann ich einem Verkäufer einen Preis vorschlagen und wenn der damit einverstanden ist?
Kommt halt dann darauf an, wenn der Verkäufer mir schreibt ob ich das Teil nehme und ich sage da, dann ist das für mich eine Verbindlichkeit.
Du hast rechtlich gesehen mit deinem Angebot einen Antrag gemacht, welcher durch das Einverständnis des Verkäufers angenommen wurde. Dabei ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag zu Stande gekommen. Sie muss dir die CDs jetzt schicken und du sie bezahlen. Ein Rücktritt ist nur aus Kulanz möglich oder wenn die Beschreibung der Artikel nicht mit dem Artikel zusammen passt. Ich hoffe ich konnte dir helfen ;)
So wie ich "Kleinanzeigen" verstehe, schaut man sich den Artikel mal erst live an und entscheidet dann, ob man ihn kauft oder nicht. Eine "Verpflichtung" gibt es bis zu dem Moment nicht, es gibt ja noch keinen Kaufvertrag.
Du hast ein Angebot abgegeben, sie hat angenommen => Gültiger Kaufvertrag
ich denke nicht einfach nicht mehr reagieren fertig .
dann denkst du leider falsch, der Verkäufer kann auf Abnahme klagen.
ach i wo
stimmt so nicht