Sind Stahlkappen in den Sicherheitsschuhen für die Küche Pflicht?
Unser Arbeitgeber hat uns Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen für die Küche gegeben. Allerdings sind diese sehr unbequem. Sind die Stahlkappen Pflicht? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
7 Antworten
Dein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Vorbildlich wie er ist, machen leider nicht alle, stellt er euch die notwendigen Schuhe zur Verfügung. Ich kann mir durchaus Küchen vorstellen wo Stahlkappen absolut Sinn machen.
Wenn ein Schuh unbequem ist dann liegt es in aller Regel nicht an der Stahlkappe. Auch Sicherehitsschuhe müssen wie alle anderen anprobiert werden. Du nimmst ja im Schuhladen auch nicht einfach eine passende Größe aus dem Regal und gut. Solltest du nicht damit zurecht kommen so wende dich an deinen Arbeitgeber.
Das was gemeinhin als Stahlkappe bezeichnet wir muss nicht zwangsläufig aus Stahl sein. Es gibt Ausführungen aus anderen Metallen oder Kunststoffen.
frag bei deiner berufsgenossenschaft nach,die bestimmen wann sie vorschrift sind und der arbeitgeber muss es ausführen sonst bekommt er strafzahlung.es gibt auch leichte mit kunsstoffkappen die erfüllen auch die vorschrift.der wird halt das billigste gekauft haben
Schuhe mit Stahlkappen müssen in Küchen nicht getragen werden, es sei denn, es gäbe Gefahrenpotentiale die das Tragen erforderlich machen. Meist reichen Sicherheitsschuhe mit rutschfesten Sohlen, z. B. wenn Fett auf den Boden gelangt. Passen dir die Schuhe nicht, dann eine andere Grösse ausprobieren. Es liegt nicht an der Stahlkappe, wenn der Schuh nicht passt. Es gibt inzwischen auch Sicherheitsschuhe mit einer Verstärkung aus Kunststoff im Zehenbereich. Diese Schuhe sind aber in der Anschaffung weitaus teurer, als die bekannten Schuhe mit Stahl oder Blechkappen.
Nein, Stahlkappenschuhe in der Küche sind normalerweise keine Pflicht. Sie sind aber eigentlich auch nicht unbequem und auf jeden Fall ein Sicherheitsvorteil! Wenn sie unbequem sind, würde ich es mal mit einer andren Größe probieren.
Ich finde es auch sinnvoll, aber die BVG scheint das nicht zwingend vorzuschreiben... Allerdings deckt das Direktionsrecht des AGs das sicher auch ab.
der arbeitgeber muss die vorschriften der berufsgenossenschaft befolgen und nur deshalb sind sie pflicht
Guck dazu in den entsprechenden Verordnungen nach. DIe sind, glaube ich, auf kommunaler oder Landesebene.
immer die berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften? Wie kommst du denn darauf?!
Wenn es der Arbeitgeber vorschreibt sind sie Pflicht, und das ist in den meisten Küchen gottseidank schon Alltag.