Sind Pauschalangebote eines Statikers zulässig?
Ist ein Pauschalangebot über 5500 Euro netto (6545 Euro Brutto) als Honorarleistung eines Statikers mit den Aufwendungen
- interne statische Berechnungen zum Neubau EFH
- Ausführungsplanung mit Ausarbeitung von Bewehrungsplänen
für ein Einfamilienhaus mit ca. 150-160qm Wohnfläche seriös? Da es sich um ein Ingenieurbüro handelt gehe ich von einer Abrechnung nach HOI aus. Besteht hier noch Handlungsspielraum nach unten oder wurde hier bereits ein Mindestsatz berücksichtigt?
Was ist von einen alternativen Angebot über ca. 1000 Euro eines anderen Statikers zu halten? Da ich als künftiger Bauherr keine Ahnung habe was gerechtfertigt sein könnte bzw. überzogen ist, bin ich für jede konstruktive Antwort sehr dankbar.
2 Antworten
Die HOAI ist eine Orientierung, an die sich die Öffentliche Hand halten muss bzw. die bindend ist bei Verwendung öffentlicher MIttel. Grundsätzlich kann das Honorar bei Privatpersonen frei vereinbart werden - wichtiger hgierbei ist der Leistungsunfang, welcher sehr genau bestimmt werden sollte. Hier helfen die Formulierungen der HOAI, die übrigens eine Internetseite mit gleichem Namen hat und verwendbar ist. Hier ist die Honorarone II von-Satz angezeigt. Die anrechenbaren Kosten sind objektabhängig und können von mir auch nicht geschätzt werden. 1.000 EUR gehen seriös überhaupt nicht. 5.500 EUR scheinen angemessen inkl. der notwendigen Nachweise, Zeichnungen und Prüfunterlagen.
Können Sie mir sagen, was Sie unter Prüfunterlagen meinen? In meinen Angebot des Ingenieurbüros sind nur die beiden oben genannten Positionen enthalten.
Habe ich bei meiner Angebotsanfrage etwa was wichtiges vergessen?
1000 € , mit statischer berechnung und bewehrungsplänen klingt für mich seeehr günstig ... möchte fast sagen unmöglich.. allein für die berechnung braucht man einen halben bis ganzen tag... dann die bewehrungspläne zeichnen usw. 2 tage , da ist 1000 € , schon nicht mehr nachvollziehbar.
wenn der statiker es bar auf die hand macht , wäre es gerade noch möglich.
anscheinend gibt es "" freizeitstatiker "" die sowas können :o)
Danke für Antwort, eine kleine Nachfrage zum Pauschalangebot habe ich nun doch noch: sind die 6545€ unverschämt oder im Rahmen eine Ingenieurbüros / HOI in Ordnung bzw. bestünde da noch Spielraum nach unten? Das 1000€ Angebot ist von einen einzelnen Bautechniker und anhand Ihrer Ausführung nachvollziehbar fragwürdig.
das kann ich pauschal nicht beantworten.. es liegt ja auch viel an der bauweise... zb. ob es ein satteldach oder eine aufwendige bungalow ausführung mit gauben ist , usw, dann an der gründung , fundamente , normale oder mooruntergrund usw... das ist von haus und gegend abhängig. wenn es ein architekt geplant hat , hat er keinen statiker mit dem er zusammenarbeitet ??
Bei der Planung war kein Architekt dabei. Für die Planeingabe / Bauantrag brauche ich aber welche, und da kommt eigentlich eine ähnliche Frage auf: wie viel darf ein Architekt für diese Unterlagen verlangen? Gefragt ist der Eingabeplan sowie ein Entwässerungsplan.
Räume / Fenster / Dach sind festgelegt, Verlauf der Strom- / Wasser- & Lüftungsanlage auch. Danke auch für Hinweise zu diesen Thema.
bei dieser frage.... muß ich passen ..
also die der DIN entsprechende. prüffähige Statik eines 160m² EFH die an einem Tag erstellt wurde würde ich ja gern mal sehen wollen ;-)