Sind ''Light mode Helmets'' in Deutschalnd verboten?
Ich würde gerne wissen ob sogenannte ''Light mode Helmets'' in Deutschalnd verboten sind weil ich mir gerne sowas zulegen möchte. Lichter am Kfz sind ja verboten aber wie sieht es mit dem Fahrer aus ?
4 Antworten
Sind erlaubt, da der Helm, anders als die Unterbodenbeleuchtung bei Autos, kein Teil des Fahrzeugs ist, sondern der Kleidung.
Gibt bereits von namenhaften Herstellern zugelassene Helme mit LED Beleuchtung.Sogar in grün blinkend, was ich etwas übertrieben finde.
LKW Fahrer und Fahrradfahrer haben auch Blinkzeugs dran und es interessiert keinen
Ich persönlich würde aber von blinkenden Lichtern die Finger lassen wegen der Signalwirkung (aber Lightmode blinkt ja nicht)
Blinkend kann verboten sein Zumindest in der Schweiz darf z.B. ein Fahrrad nicht blinkend rumfahren sondern muss nach vorne und hinten ein stehendes Licht haben. Aber ob das so stimmt für andere Verkehrsfahrzeuge bzw wenn man ja ein stehendes Licht hat weis ich halt nicht.
Ist nicht verboten. Wurde deswegen auch schon angehalten und ich sollte blechen... meine frage auf welche Rechtliche Grundlage sie sich stützen konnten sie mir keine Antwort geben und somit war die sache gegessen. Da es dezent ist und niemanden blendet oder blenden kann.
Mfg KAAMOS
Auch wenn die Frage schon etwas länger offen ist, hatte ich mir auch die selbe Frage gestellt. Ich wollte mir das Proton Kit bestellen, wohn aber gleich neben der Rennleitung und hatte echt kein Bock wegen sowas unnötigen Ärger zu bekommen. ;) Hab darauf mal beim TÜV nachgefragt und ein sehr netter Herr hat mich dann aufgeklärt:
"Vielen Dank für Ihre Anfrage.Zuständigkeitshalber ist Ihre Anfrage an die TÜV NORD Mobilität geleitet worden. Zum Thema: Nachträgliche Veränderungen, wie nachträglicher Einbau lichttechnischer Einrichtungen, an bauartgenehmigten Motorradhelmen sind nicht zulässig. Wenn ein Hersteller derart ausgerüstete Helme anbietet, ist der Ausrüstungsstand in der Typgenehmigung enthalten.Leider kann und darf ich Ihnen nichts anderes schreiben. Mit freundlichen Grüßen Bernd Stürmer TÜV NORD Mobilität www.tuev-nord.de"
Hoffe ich konnte dir helfen!! :)
Ich weis ist schon älter aber ich denke das ist nicht ganz korrekt was der Herr da schreibt. Lichtmods die nur am Helm angebracht werden aber nichts verändern sind sicherlich erlaubt sonst wären nachträglich eingebaute Headsets auch verboten auch wenn der Helm so gebaut wurde, dass er sowas erlaubt. Weil bei der Typenzertifizierung des Helms werden auch nicht alle Headsets durchgetestet um für jedes eine Bewilkigung zu erstellen.
Nein da dies wie Unterboden Beleuchtung eine Störung für andere Autofahrer darstellten könnte.