KFZ-Versicherung hochgestuft wenn man keine Schuld hat?
Hallo Community,
wollte mal wissen, falls jemand in mein geparktes Auto rein fahren würde und dann abhaut, würde man mich dafür in der Versicherung hochstufen, weil ich nichts beweisen kann?
oder im Alg. wenn man keine Schuld hat gegen Vandalismus usw, wie sieht es da aus?
-bei Haftpflichtversicherung
danke schonmal!
8 Antworten
Zurückgestuft wird man in Haftpflicht bzw. Vollkasko, sobald dort ein Schaden gemeldet wurde. Wenn das nicht passiert wird man nicht gestuft. Wenn ein Schaden gemeldet wird, wird man gestuft, selbst wenn nichts reguliert wird (und der Schaden nicht entlastend geschlossen wurde).
Bei einem Vandalismusschaden am eigenen Auto, welchen man über die eigene Vollkasko regulieren lässt, wird man natürlich zurückgestuft. Wenn man in einem solchen Fall nur Haftpflicht hat, wird man nicht zurückgestuft, weil die Haftpflicht auch den Schaden nicht reguliert und man den aus eigener Tasche zahlen muss.
Verhindern kann man Rückstufungen mit Rabattschutz, gegen Mehrbeitrag.
bei Unfallflucht gibt es ja Niemanden, dem man das beweisen könnte. Dann würde die Haftpflicht des Verursachers zahlen.
Wenn Du eine Vollkasko hast & auf dem Schaden sitzenbleibst & selbst reparieren läßt, wenn kein Schädiger ermittelt werden kann, gibt es wirklich eine Hochstufung durch den Schaden
Deine Haftpflichtversicherung hat ja nichts damit zu tun, wenn dir jemand reingefahren ist.
Dein eigener Schaden wäre nur über die Vollkasko gedeckt. Diese würde dann auch angepasst.
@Bakaa,
wenn du deinen Schaden aus der eigenen Tasche zahlst, wird dich deine Versicherung auch nicht hochstufen.
Allerdings wenn du deine Vollkasko-Versicherung in Anspruch nimmst, da der Schadensverursacher ja nicht feststellbar ist, wirst du hochgestuft wenn du keinen Rabattschutz oder Rabattretter im Vertrag hast.
Gruß Apolon
würde man mich dafür in der Versicherung hochstufen, weil ich nichts beweisen kann?
Wenn du deine Vollkasko in Anspruch nimmst und KEINEN Rabattretter hast, ja, würde man.
-bei Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflicht reguliert Schäden die das Fahrzeug dritten zufügt, keine Schäden am versicherten Fahrzeug selbst.