Sind in Deutschland Demonstrationen am Wahltag verboten?
Bzw. auch am Tag davor oder zumindest in der Nähe von Wahllokalen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder sonstige Übereinkunft?
Trotz Versammlungsfreiheit müsste es ja verboten sein, dass Chaoten so die Wahl stören oder versuchen zu beeinflussen.
4 Antworten
"Bei Wahlen gibt es um die Wahllokale ebenfalls eine Art Bannmeile, in der jegliche Werbeaktionen der Parteien verboten sind. In der Regel hat dieser Bereich einen Durchmesser zwischen 10 und 50 Meter."
Richtig du darfst die Wahl nicht stören.
Das wäre schlichtweg Nötigung. Kann wahlweise auch anders ausgelegt werden.
Das geht dann noch als unzulässige Wahlbeeinflussung oder verstoß gegen das freiheitlich demokratische Grundsystem.
Anders gesagt im zweifelsfall kannst du die leute erstmal festnehmen und der Staatsanwalt entscheidet dann als was man anklagt.
Sagen wir es mal so, damit Demonstrationen legal sind, müssten sie ja erstmal angemeldet sein.
Ist also gar nicht nötig es zu verbieten, man erteilt einfach keine Genehmigung dafür in der Nähe von Wahllokalen welche abzuhalten, wenn man Störungen oder Übergriffe befürchtet.
Thema erledigt.
Trotz Versammlungsfreiheit müsste es ja verboten sein, dass Chaoten so die Wahl stören oder versuchen zu beeinflussen.
Es ist meiner Meinung nach zulässig und in einer Demokratie sogar ausdrücklich erwünscht, dass Bürger versuchen Wahlen zu beeinflussen. Nach meinem Wissen gibt es auch keine spezielle gesetzliche Regelung, die Versammlungen am Wahltag verbietet.
Eine Versammlung muss vorher bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Diese kann die Versammlung dann mit Auflagen versehen oder ganz verbieten. Ein Komplettverbot besitzt jedoch hohe Hürden. Insofern wäre eher eine Auflage, dass die Versammlung einen gewissen Abstand zum Wahllokal einhalten muss, denkbar.