Darf ich mit inline skates in Supermärkten einkaufen (bitte ganzen Text lesen)?
Ich habe mich wirklich angestrengt aber im internet nichts gefunden. Es ist mir klar, dass ich nicht rein darf, wenn ein verbotsschild draußen steht und ich frage auch nicht nach guten Manieren, ob man das tut oder nicht. Natürlich fahre ich in kein Kaufhaus wo Teppich liegt und ich fahre langsam und vorsichtig, ausserdem bin ich ein sehr guter inline skater und kann bremsen und mich sicher bewegen. Ich weiß dass das allgemeine Gefärder verbot gilt und dass ich keine Gefahr für Menschen und Gegenstände sein darf. Mich interessiert ob es eine allgemeine (gesetzliche) Regelung gibt Kann mir da jemand helfen?
7 Antworten
Hallo, ich glaube nicht, dass es dazu eine gesetzliche verbindliche Regelung gibt. Aber ich denke, dass die meisten Einzelhändler das in ihrer Hausordnung untersagen, auch wenn es nicht explizit am Eingang bekannt gegeben wird. Ich würde also grundsätzlich sagen: NEIN. Liebe Grüße.
Wenn das Schild da ist dass du damit nicht reindarfst, dann musst du dich daran halten, sonst droht dir ein Hausverbot. Der Geschäftsinhaber hat das Hausrecht und kann sagen, wer rein darf oder nicht
Sag mir doch bitte WARUM, warum ist es unfreundlich mit inlinern n einen Laden zu gehen?
Ich habe ja auch gesagt, dass ich maximal Schnittgeschwindigkeit fahre und mich rücksichtsvoll verhalte. Warum also ist es unfreundlich? Ich verstehe es einfach nicht.
Wie ich in meiner Frage geschrieben habe respektiere ich natürlich solche schilder und gehe dann nicht rein
Hallo, also ich wohn in der Schweiz und geh auch immer mit denen rein;) ich glaube das darf man also bisher hat niemand was gesagt!
Da braucht es kein Schild o. ä. (in Gegenteil: Es bedarf einer Erlaubnis auf dem Schild, wenn Du da fahren möchtest). Es ist offensichtlich, dass Du andere gefährdet, weil die sich ja vom Zweck des Geschäfts her mit der Ware beschäftigen. Der Betreiber hat eine SicherungsPFLICHT. Er MUSS es dir untersagen. So zumindest nach deutschem Recht ... in anderen Ländern wahrscheinlich ähnlich geregelt.
Du hast recht das "Gefärderverbot" gilt. Aber ich stehe genau so sicher auf meinen inlinern wie auf normalen schuhen. Also geht keine Gefahr von mir aus...
Sorry ... das ist Quatsch. Niemand, der seine Gliedmaßen noch voll nutzen kann, bewegt sich mit einem wie auch immer gearteten "Hilfsmittel" sicherer, als auf seinen eigenen Füßen.
Aber selbst wenn das so wäre, müsste der Betreiber sicher nicht prüfen, wie gut Du mit den Dingern umgehen kannst.
ich glaube schon allein deine Versicherung wäre davon nicht begeistert einen schaden in einem Markt bezahlen zu müssen weil du mit Inliner dort warst.
Wie gesagt die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit inlinern stürze und Schäden angerichte ist genauso groß wie wenn ich mit normalen Schuhen unterwegs bin. Und ob meine Versicherung begeistert ist, ist (da ich den Ernstfall für sehr unwahrscheinlich halte) für mich zweitrangig.
aber ich glaube die meisten läden haben nicht so ein Schild weil wer ist den bitte so total unfreundlich und geht da mit Inliner rein ? hat da die Erziehung versagt ?