Sind die Materialkosten bei einem Architekturstudium umlagefähig?

1 Antwort

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Du kannst dein Arbeitsmaterial (Modellbaumaterial, Fachbücher, Schreibzeug,...) entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben bei deiner Steuererklärung absetzen. Ggf. als Verlustvortrag geltend machen.

Da dabei (wie bei jeder Steuererklärung) zig Dinge zu berücksichtigen sind, solltest du dich dazu z.B. bei einem Steuerberater beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ZweiBier 
Beitragsersteller
 25.05.2019, 13:07

Danke für deine Antwort! In meinem Fall wäre das mit dem Verlustvortrag wohl das richtige. Leider ist das derzeit bei einem Erststudium noch nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht soll darüber irgendwann urteilen. Weißt du zufällig wann genau?

ArchitektinA  27.05.2019, 08:48
@ZweiBier

Nein, bin keine Steuerexpertin. Aber wie gesagt, lass dich darüber INDIVIDUELL bei einem Steuerexperten beraten. Alternativ gibts im Netz auch ein paar seriöse Quellen, die das allgemeine Vorgehen erläutern. Das wichtigste ist aber, dass du alle Belege sammelst.

ronalda  19.05.2019, 22:37

Ich glaube nicht, dass der FS Lohnsteuer zählt. Er hat einen Minijob.

ArchitektinA  20.05.2019, 08:35
@ronalda

Deswegen schrieb ich ja: "Ggf. als Verlustvortrag geltend machen."