Sind Aussagen per Email bindend?

5 Antworten

bindend ist, was im unterzeichneten Vertrag steht.

Ob ein e-Mail vor Gericht den Status eines schriftlichen Angebotes hat, wäre wohl im Einzelfall zu klären.

Der Arbeitsvertrag ist das Dokument, auf dem das Angestelltenverhältnis aufbauen wird. Sonst nix.

pj

Hier äußert sich ein Jurist:

Arbeitsrecht:Zusage per Email bindend ?

(Ist zwar der umgekehrte Fall - Fragende will aus Email-Zusage raus - aber trotzdem wohl grundlegend)

http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2005/05072501.html

Erst den neuen Vertrag prüfen und unterschreiben, dann den alten Job kündigen!

vampire  27.11.2007, 10:57

OMG, dazu muß man den auch noch lesen!

bsensual  27.11.2007, 11:03
@vampire

... und verstehen.

vampire  27.11.2007, 11:09
@bsensual

örgs das geht aber nu fast zu weit

Auch wenn die deutschen Juristen den Emails nicht trauen, würde ich so eine Aussage genauso behandeln wie eine mündliche. Ansonsten zählt definitiv der Arbeitsvertrag, der sich wiederum nicht in den genannten Aussagen unterscheiden durfte!

pjakobs  27.11.2007, 10:49

hmm? Die beiden Halbsätze wiedersprechen sich nicht. Mündliche Aussagen sind nur im Rahmen von Treu und Glauben bindend.

Indy72  27.11.2007, 10:58
@pjakobs

Ist demnach eine Email ein Rechtsfreier Raum, wo "Treu und Glauben" nicht gelten?

pjakobs  27.11.2007, 11:07
@Indy72

nein, natürlich nicht. Aber Du sagst "Auch wenn Juristen e-Mail nicht trauen würde ich sie wie eine mündliche Aussage behandeln". Ein e-Mail ist m.M.n. wie eine mündliche Aussage zu behandeln, also nach Treu und Glauben, gerade weil sie im Zweifelsfall wie eine solche eingestuft werden würden. Im Extremfall könnte bei einer e-Mail der vermeintliche Sender sogar noch behaupten, diese Mail nie geschrieben zu haben.

Indy72  27.11.2007, 11:13
@pjakobs

Ich kenne diese Geschichte. Nun kann man vieles beweisen und die provider sind letztendlich zum vorsichtshalben Datensammeln verpflichtet. Für mich ist die email genauso viel Wert wie eine Mündliche aussage und viele Gerichte sehen das inzwischen genauso. Als betroffener hätte ich ohnehin den Vertrag abgewartet. LG!

pjakobs  27.11.2007, 11:24
@Indy72

also sind wir uns doch letztlich einig. Deine Formulierung hat mich allerdings verwirrt.

Da der Arbeitsvertrag formfrei abgeschlossen werden kann, also auch ohne schriftlichen Vertrag wirksam wird, wirkt eine Zusage per E-Mail genauso wie eine per Telefon oder Brief. Wenn der Arbeitnehmer auf eine eindeutige Zusage hin das alte Arbeitsverhältnis kündigt und der neue Arbeitgeber seine Zusage dann nicht einhält, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen. Aus Vorsicht würde ich einen Arbeitsvertrag aber immer erst dann kündigen, wenn mir der neue schriftlich vorliegt.

Dass die Eckdaten aus der E-Mail verbindlich sind, bezweifle ich. Der neue Arbeitgeber macht ja deutlich, dass er erst noch einen schriftlichen Vertrag ausarbeiten muss. Offenbar möchte er sich erst mit dem schriftlichen Vertrag binden.

Der Inhalt einer Jobzusage (mündlich, per E-Mail usw.) muss immer ausgelegt werden: Schreibt der Arbeitgeber "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den Job. Sie können gleich Montag zum Brutto von X mit Y Urlaubstagen anfangen. Bringen Sie bitte Ihre Papiere mit, Herr Z weist Sie dann ein.", dann ist die Sache klar: der Arbeitgeber bindet sich sofort, ohne schriftlichen Vertrag. In dem oben geschilderten Fall will sich der Arbeitgeber m.E. noch nicht binden.