Sind abgeredete Kämpfe erlaubt?
z.B. eine verabredete Schlägerei in irgendeiner verlassenen Halle mit ein paar zuschauern ohne regeln ohne Geld. Bis einer zu Boden geht.
4 Antworten
Ja klar, aber ihr solltet aufpassen, dass ihr keinen harten Boden nehmt, lieber auf Gras oder ihr organisiert wirklich matten dafür
- Der Gesetzgeber hat auch die Beteiligung an einer Schlägerei explizit unter Strafe gestellt - § 231 StGB
Eine Beteiligung liegt schon bei demjenigen vor, der vor Ort anwesend ist und zur Gewaltausübung beiträgt, wobei ein tätlicher Eingriff nicht erforderlich ist.
Es reicht etwa aus, wenn die Kontrahenten angefeuert werden.
Die Beteiligung an einer Schlägerei ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Ein Beteiligter kann aber nur dann einer Bestrafung zugeführt werden, wenn die Schlägerei entweder den Tod eines Menschen zur Folge hatte oder aber in einer schweren Körperverletzung resultierte.
- Die wechselseitige einfache Körperverletzung ist im StGB nicht explizit unter Strafe gestellt. Beide Seiten haben sich gewissermaßen mehr oder minder gleichen Schaden zugefügt.
Auch zivilrechtliche Haftungsansprüche heben sich i. d. R. auf - hier muß grundsätzlich nur einer haften, wenn er die Schlägerei angezettelt hat und es ein Opfer gibt, das tätlich angegegriffen würde oder es zu einer gefährlichen Körperverletzung kommt.
Fazit
Grundsätzlich kann man bei einer einvernehmlichen Schlägerei straf- und zivilrechtlich unbelangt bleiben - die Polizei wird aber die Schlägerei dennoch, aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, die Schlägerei beenden.
Auf jeden Fall ist dringend davon abzuraten, da man nie weiß, wie sich die Schlägerei letztendlich entwickelt - die Tatbestandsmerkmale der schweren Körperverletzung sind schneller erfüllt, als man denkt.
nein das ist Körperverletzung und eine nicht genehmigte Versammlung. beides so nicht erlaubt.
Dies wäre nur im offiziellen Kampfsportverein gestattet.
Nein, die Teilnehmer sind ja einverstanden und niemand würde den anderen anzeigen...
gegenseitige einfache Körperverletzung ist nicht gem. § 231 StGB strafbar...
nicht genehmigte Versammlung
Das gilt aber ggf. nur unter freiem Himmel
kann man im nachhinein belangt werden wenn der gegenüber zähne verliert oder so ?
ok dachte man kann das mit einem aufgesetzem schreiben pluscunterschrift von den beteiligten umgehen...
nein... die wären gesetzlich nichtmal gültig, da man das gg nich einfach außer kraft setzen kann.
finde aber das genau sowas gegen das geundgesetz spricht. ich mein wenn sich zwei leute , welche klar bei verstand sind , nach ihren regeln kämpfen wollen sollen ses doch tun. das geschäft mit offiziellem kampfsport / cage fights finde ich moralisch dreckiger. da wird noch geld für gewalt bezahlt
Nun dafür müsste man Haftungsverzichtserklärungen unterschreiben. Ich weiß aber nicht was man aufsetzen muss, damit diese juristisch gültig werden. Aber ja, das gibt es.
In nem verein wie zb karate oder judo bezahlt man sicher nich für son quatsch. und wer tatsächlich bei verstand wäre würde sich nicht prügeln wollen.
karate und judo ist ja auch harmlos. das kannste nicht mit mma oder ähnlichem vergleichen. und nein ich finde nicht das jemand der kämpfen möchte nicht klar bei verstand ist. aber das ist ansichtssache. da hat jeder seine meinung.
es gibt auch viele legale dinge wo man sagen könnte "der ist nicht bei verstand"
aber gut wenn du mir sicher sagst es ist illegal wurde meine frage beantwortet und ich sage danke
illegal is hier das falsche wort es ist strafrechtlich verfolgbar.
Nein Körperverletzung ist in dem Fall eine Straftat.
Das kann man auch nicht mit privaten Verträgen ausschließen.
schadenersatzklage
gegenseitige Körperverletzungen heben auch zivilrechtlich gegenseitige Schadenersatzansprüche auf - erst recht, wenn die Schlägerei einvernehmlich erfolgte
natürlich körperverletzung. schadensersatzklage usw