Sichtschutz auf dem Balkon?
Hallo, bin vor einem Monat umgezogen und habe jetzt endlich einen Balkon. Wohne in der ersten Etage und habe gestern einen Sichtschutz aus Bambus auf dem Balkon aufgestellt da die Nachbarn aus dem EG etwas neugierig sind und stets durch den untersten Schlitz aus Ihrem Garten hinauf gestarrt haben. Jetzt habe ich gestern mitbekommen wie die Nachbarn aus dem Erdgeschoss im Garten standen und sich beschwert haben (untereinander es hat mich aber niemand persönlich drauf angesprochen) das dieses unmöglich aussehen würde und diese sich bei der Eigentümergemeinschaft beschweren würden da dieses auch nicht erlaubt sei. Muss dazu sagen die restlichen Wohnungen sind alles Eigentumswohnungen bis auf meine. Ist so ein Sichtschutz verboten? Eigentlich sollte dieser doch niemanden stören muss ich diesen wieder beseitigen? Ich beschwere mich ja auch nicht über das Springbrunnen geplätscher und die etwas geschmacklosen Götzfiguren in Nachbarsgarten.
6 Antworten
Ein Sichtschutz, der über die Höhe der Balkonbrüstung geht, ist vom Vermieter zu genehmigen.
Ausschlaggebend ist das Gesamtbild des Hauses, das durch solche Sichtschutzmatten, Markisen & Co. in Mitleidenschaft gezogen wird.
Sichtschutz ist manchmal die beste Lösung ☺
ich habe auch neugierige Nachbarn^^ aber meine Balkontür und die Fenster sind mit einer Sichtschutz Folie versehen damit sie nicht in meine Wohnung schauen können ^^
Es gibt auch die Möglichkeit auf dem Balkon über mit Hilfe von Milchglas oder Plexiglas neugierigen Leuten die Sicht zu nehmen
Dabei ist allerdings zu beachten das diese Elemente nur auf der innenseite Montiert werden dürfen und es muss eine Genemigung der Hausverwaltung und des Vermieters Vorliegen.
ich durfte sogar mit Genemigung Solarzellen auf der Aussenseite meines Balkons montieren solange ich das Geländer nicht beschädige :-)
Seit dem spare ich auch noch viel Strom ^^
Mfg Argon1
Wenn Deine Nachbarn zu feige sind, dass sie Dich persönlich ansprechen auf den Sichtschutz, sprech Deine Nachbarn darauf an, was sie an dem Sichtschutz stört. Angriff ist immer die beste Verteidigung. Warum sollte ein Sichtschutz am Balkon verboten sein. Steht so etwas in der Hausordnung? Sehe an vielen Balkonen solch einen Sichtschutz. Warum sollte es gerade bei Dir in der Wohnanlage verboten sein. Nicht bange machen lassen. LG TawaGirl
Alles Eigentumswohnungen, bis auf Ihre ???? Doch wohl alles ETW`s, dann handelt es sich (so blöd es klingt) um eine Veränderung der Hausansicht und muss von der Eigentümerversammlung beschlossen bzw. durch einfache Mehrheit genehmigt werden. Um vorläufig allen Ärger aus dem Wege zu gegen, einen variablen Sichtschutz hinstellen. Sie wissen doch "es kann der Mensch nicht in Frieden Leben, wenns den bösen Nachbarn stört !!!
Sollte die eigentümer versammlung dies wirklich beschliessen ( hoffe mal nicht für dich)
besorg dir einen Paravent( oder bastel ihn aus der abgenommenen Bambusmatte) Und dann stellst den immer schön auf und die nachbarn können auch nicht klotzen ;))