Sicheres Geländer?
Gibt es irgendwo eine Richtlinie oder wie man das nennt, das Balkongeländer fest und sicher sein müssen? Oder gibt es einen Satz in der Bauordnung der für alle Bundesländer gilt? Ich wohne in Köln.Aber meine Schwester in Baden Württemberg hat ein ähnliches Problem wie ich.Bei Ihr sind sogar zwei Befestigungen der Geländer fast durchgerostet, man kann sich auch dran verletzten.Die Erneuerung Sanierung ist wie bei mir immer wieder verschoben worden. bzw. steht das bei mir NIE richtig Wort Wörtlich zum Beschluss.Der Verwalter hat sogar es abgeändert was ich beantragt habe.Er will die ganzen Geländer machen.Fand ich gut, aber es tut sich seit 2 Jahren nichts.Es kam im Frühjahr ein Handwerker,der meiner Meinung nach ein Fake War. Wenn wir die Verwaltung verklagen, dann würde die bestimmt kündigen.Bei meiner Schwester ist das aber noch schlimmer. Kann man den "Zustand" der Durchforstung nicht einfach dem Baurechtsamt melden?
4 Antworten
Es gibt gewisse Anforderungen an Brüstungshöhen. Diese baulichen Gegebenheiten werden in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und sind somit nicht bundeseinheitlich.
Die Tatsache, dass diese Balkone ggfs. nicht sicher sind, wäre eher eine Geschichte für das Bauordnungsamt.
Einfach mal ein paar Fotos machen und das Amt kontaktieren.
Die allgemeine Verletzungsgefahr wird das Ordnungsamt natürlich nicht interessieren. Erst, wenn die Balkonbrüstung locker ist, wird das interessant.
Du solltest den Vermieter schriftlich und nachweislich (Einschreiben) auffordern, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) zu beseitigen.
Vorsichtshalber würde ich dann ankündigen, dass DU nach Fristablauf die Reparatur selbst vornimmst und von der Miete abziehst.
Auch eine Verletzungsgefahr hat der Vermieter natürlich zu beseitigen.
Verkehrssicherungspflicht.
Ich bin Eigentümer, kein Mieter.Wie gesagt, mein Tagesordnungspunkt wurde so verändert das alle Geländer gemacht werden sollen.Ich vermute stark, das das so in die Länge gezogen werden sollte.Das Geländer der anderen Wohnungen ist auch angerostet. Es tut sich aber nichts.Ein Eigentümer hat im Haus kein Balkon,ich vermute der steckt mit der Verwaltung unter einer Decke.Er müsste ja mitbezahlen !!!! Leider ist das Geländer noch nicht wackelig.Aber es besteht Verletzungsgefahr. Die anderen Eigentümer interessiert das nicht wirklich.
Dann bist Du als Eigentümer/Vermieter aber in der Verantwortung, die potentiellen Unfallquellen zu beseitigen. Hier wäre es schon ausreichend, die betroffenen Stellen kurz abzuschleifen und zu lackieren.
Wenn Du Eigentümer bist: Wurde das Thema in einer WEG-Versammlung angesprochen, bzw. beschlossen?
Es gibt genaue Richtlinien wie das Geländer ausschauen muss! Für dich ist in Deinem Fall der Standsicherheitsnachweis wichtig, der kann dir aller dings nur ein Fachmann bestätigen.
BauSV, Architekten sind dafür nicht Qualifiziert!
Ich empfehle einen Stahlbaustatiker oder Fachsachverständiger Metallbau die haben die nötige Erfahrung und das Wissen. Köln ist mir zu weit weg ...
Solche Probleme können Sie dem Bauordnugnsamt/Baupolizei melden.
Besonders in Köln ist man seit dem Absrutz eines Studenten von dem mies befestigten Absatz einer Feuerleiter auch hinsichtlich Balkonen sehr sensibel.
Der Balkon dürfte sofort baupolizeilich gesperrt werden und der Eigentümer sich eine Menge Ärger einhandeln!
Sie können dann wegen der entgangenen Balkonnutzung die Miete angemessen kürzen.
Lange her, immer noch brandaktuell!:
http://www.rundschau-online.de/aus-habgier-auf-sicherheit-verzichtet--11183652
Natürlich muss ein Balkon-Gitter einwandfrei installiert sein. Ansprechpartner dafür ist das örtliche Bauamt.
Es ist auch sicher und fest. Nur sehr stark angerostet an den Befestigungen. Wie lange dauert das, bis das durchgerostet ist?
Danke ,einen Versuch ist es Wert.Die werden ein schon nicht auslachen.Es sind an der Unterseite sogar Löcher wo man den kleinen Finger durchstecken könnte.Es ist scharfkantig.Habe eine Stelle mit einem Stoffband zu geklebt, wir haben ab und zu Besuch mit Kindern, die könnten sich vielleicht verletzen.