Sexualstraftat?

6 Antworten

Kommt auf die Art des "Drängens" an.

Wenn man seine Freundin mit Worten "drängt" ("Bitte!" "Nein" "Bitte, bitte!" "Nein!" "Biiiittöööö!!" (seufz) "Na gut ...") dann nicht.

Wenn das irgendjemand ist, dem man z.B. Angst einjagt, dass etwas passiert, wenn sie nicht tut, was man will, dann ist es definitiv strafbar.

Bereits der Versuch ist es: § 177 StGB.

definiere mal bitter "drängen" näher, von dieser Definition wäre es abhängig ob eine Straftat vorliegt

Wenn jemand zu sexuellen Handlungen gegen seinen Willen gedrängt wird, ist das strafbar. Sexuelle Nötigung.

Beneblasebalk 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 23:35

Naja gegen den Willen war es ja nicht, aber es war ihr unangenehm und sie wurde schon gedrängt

TorDerSchatten  09.07.2020, 23:36
@Beneblasebalk

Wenn es ihr unangenehm war und sie gedrängt wurde, dann war es gegen ihren Willen. Wenn dir was unangenehm ist, z.B. ich sag zu dir friss Hundescheixxe und dränge dich dazu es zu tun - denkst du es war in deinem freien Willen die Scheixxe zu fressen?

Beneblasebalk 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 23:38
@TorDerSchatten

Und hat der Altersunterschied noch einen strafrechtlichen Aspekt?

TorDerSchatten  09.07.2020, 23:39
@Beneblasebalk

Nein. Bin aber kein Jurist. Ab 14 ist man kein Kind mehr, also zählt es nicht als Kindsmissbrauch. Ist halt sexuelle Nötigung einer Minderjährigen.

Schade dass sie nicht kräftig zugebissen hat! Ich hätte es getan und dir dann das Blut und Fleisch ins Gesicht gespuckt

Auch wenn er eine Gleichaltrige drängt. Denn das ist strafbar

Drängen ist immer strafbar. Sexuelle, freiwillige Handlungen wären aber erlaubt