22-jähriger mit 17-jähriger schlafen? -> strafbar?
wenn ein 22-jähriger mit mir (17) schläft macht er sich doch nicht strafbar oder? Nur bei unter 14-jährigen ist das doch so. Weiß jemand bescheid?
11 Antworten
Also ich hab was gefunden. So siehts aus sagt Wikipedia:
Schutzalter 18 JahreNach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen[5] Neufassung von § 182
Der Versuch eines Verstoßes gegen § 182
Außerdem werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren nach § 174
StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt (Abs. 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Abs. 2). Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter. Abs. 4 StGB ist strafbar. StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.
Hier. Ja, es ist erlaubt.
sehr cool danke :)
Hei ;) Nein. Er macht sich im Normalfall (!!) nicht strafbar. Außer du machst ihm Ärger so von wegen ... "ich wollte gar nicht. Aber er hat mich gezwungen". DANN kann er durchaus Probleme bekommen. Heikel ist es nur bei umter 14-Jährigen ;) Liebe Grüße
Vergewaltigung ist in jedem Alter strafbar. ;)
oke - dann hab ich mich wohl getäuscht ;) &was lernen wir daraus: lieber wo anrufen... statt im Internet auf Meinungen zu hören XD ;)
Das gibt es nicht.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass es bei fortgeschrittenen Volljährigen und Minderjährigen ein Problem gegen kann.
Damit meine ich, dass das in der Regel keinen Interessiert, aber das eine Anzeige theoretisch möglich ist. Und wenn es dazu kommt, gibt es mehr Ärger als wenn die Dame schon 18 wäre.
Aber mach Dir mal kein Kopf. Da kümmert sich, wenn alles normal läuft niemand drum.
Und wenn es dazu kommt, gibt es mehr Ärger als wenn die Dame schon 18 wäre.
Nein.
Grundsätzlich ist der Geschlechtsverkehr eines Erwachsenen mit einem Jugendlichen erlaubt. Dahingegen sind jegliche sexuelle Handlungen an Personen unter vierzehn Jahren, also Kindern, eine Straftat, auf die eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten steht.
Im Einzelfall kann ein sexueller Missbrauch eines Jugendlichen vorliegen, zum Beispiel durch die Ausnutzung einer Zwangslage, die Zahlung eines Entgelts und weitere, vgl. § 182 StGB.
ja klar ;) aber unter 18 ist man noch minderjährig & da reicht meines Wissens nach ein klitzekleiner Verdacht und sei es nur ein Spruch und eine Behauptung. Kommt da nicht "Verführung Minderjähriger" zum Tragen??