Hallo, liebe Community!
Ich hab da ein Problem mit meiner Uni (bin an der Uni Bremen immatrikuliert), da diese mir kein Bafög weiter zahlen will (Wechsel erst nach dem 4.FS, somit keine Chance,da kein unabweisbarer Grund besteht,war dazu gestern im Studentenwerk sowie bei der Senatorin für Bildung & Wissenschaft). Außerdem habe ich selber kaum noch Ambitionen für das Studium und will mich in diesem Jahr für einen Ausbildungsplatz bewerben.
Jedoch ist da noch ein weiteres Problem : Angenommen,ich würde eine sofortige Exmatrikulation stellen, müsste ich auch sofort mein Semsterticket-sowie den Ausweis abgeben?Oder kann ich beides bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes nutzen (in diesem Fall bis zum 31.03.2015), da es bereits schon bezahlt ist? Auf der Seite des AStA Bremen kann ich einen Antrag auf anteilige Erstattung des Tickets stellen, jedoch steht auch dort, dass ich das Ticket bis zum Ende des Gültigkeitzeitraumes weiter nutzen kann.
(Es folgt ein Auszug aus dem Erstattungsantrag des AStA Bremen).
Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung kann nur akzeptiert werden, wenn das Original vorgelegt und ein entsprechender Vermerk auf der Kopie vom SemesterTicket- Beauftragten oder von einer/einem Bürobediensteten angefertigt wurde. Bei Einreichen des Originals außerhalb der Büro-Öffnungszeiten ist ein frankierter und mit der Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers versehener Rückumschlag beizufügen. Eine (anteilige) Erstattung kann nur für jeden vollen verbleibenden Monat erfolgen.
Die/Der SemesterTicket-Inhaber*in kann das SemesterTicket bis zum Ende des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes weiter nutzen. Eine Abgabe aufgrund einer erfolgten Exmatrikulati - on ist nicht zwingend. Bei Verlust kann allerdings kein neues Ticket ausgestellt werden; eine anteilige Rückerstattung ist dann ebenfalls nicht möglich.
Danke schonmal im Vorraus!