selbstständiger stutudent (promotion) ard rundfunkbeitrag

4 Antworten

Allein durch die Tatsache Student zu sein, bist du nicht von der Beitragspflicht befreit. Du wirst nur dann befreit, wenn du BAföG beziehst und mit dem Bescheid einen Antrag auf Befreiung gestellt hast und daraufhin vom Rundfunkbeitragsservice befreit worden bist. Ist das nicht der Fall, musst du wie alle anderen Wohnungsinhaber Rundfunkbeiträge zahlen.

Wenn ich das richtig verstehe, machst du nicht selbst eine Promotion - das würde zum Privatbereich gehören, sondern du arbeitest für andere Leute, die ihre Promotion machen und kassierst dafür Geld. Wenn du diese Tätigkeit im Wesentlichen zuhause machst, hast du zwar dort eine Betriebsstätte. Diese ist aber nach dem Gesetz ausdrücklich beitragsfrei, wenn du bereits für die Wohnung zahlst. Weil beitragsfrei, ist sie auch nicht dem Rundfunkbeitragsservice zu melden.

naadann  07.05.2015, 18:32

falsch. sie ist dem beitragsservice zu melden, egal ob die dann entscheiden ob er zahlt oder nicht. wenn er nämlich befreit ist für die wohnung, muss er trotzdem für die betriebstätte zahlen.

du bist als student nicht beitragsbefreit. du bist nur dann befreit, wenn du aufgrund von bafög einen antrag auf befreiung gestellt hast. bis dahin musst du rundfunkbeiträge zahlen.

wenn du eine firma hast, dann ist diese anzumelden und du musst beiträge bezahlen. wenn du deine betriebsstätte in der wohnung betreibst, dann kannst du diese als betriebsstätte in der wohnung melden, dann ist diese beitragsfrei. dann allerdings musst du für die wohnung zahlen.

ist die wohnung befreit aufgrund eines antrages auf befreiung, dann musst du für die betriebsstätte zahlen. es sei denn du schließt die firma und schickst deine gewerbeabmeldung ein, dann musst du aufgrund deines befreiungsbescheides auch die wohnung nicht zahlen. egal wie du es drehst, du wirst irgendwas zahlen.

Als Student bist du nicht von GEZ - Gebühren befreit. Das bist du nur wenn du Bafög bekommst. Deshalb wirst du wohl nicht um die Gebühren die anfallen herumkommen. Zahl sie einfach mit deinen Mitbewohnern zusammen.

Nix, wirf den Brief einfach weg, falls er von der GEZ ist. Die malträtieren ständig das ganze Volk mit ihren abenteuerlichen Forderungen und haben mittlerweile deswegen eine Verfassungsklage auf dem Hals; es gibt jede Menge Bürgerbwegungen gegen diese Halsabschneider. Also auf keinen Fall zahlen, selbst wenn dann Drohbriefe einer angeblichen Staatsanwalt kommen - sind gefälscht - alles schon erlebt.


smoid 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 17:45

Super, Danke für die rasche Antwort. Es handelt sich hierbei um die ARD. Gilt das für die auch?

Gruß

dandy100  06.05.2015, 18:13
@smoid

ist ein fake der GEZ - die ARD verschickt solche Forderungen nicht

naadann  06.05.2015, 22:02
@smoid

der mensch redet unsinn, weil er keine ahnung hast. natürlich verschickt ard, zdf und deutschlandradio forderungen - durch den beitragsservice oder durch die landesrundfunkanstalten.

dandy100  06.05.2015, 22:51
@naadann

Blödsinn!!!

naadann  07.05.2015, 18:33
@dandy100

ich sage doch du redest dummes zeug