selbstständiger stutudent (promotion) ard rundfunkbeitrag
Hi, mache neben meinem Studium Promotiontätigkeiten, bin also selbstständig. Dass ich als Student beitragsbefreit bin, ist schön und gut. Nur soll ich anscheinend erneut einen Beitrag bezahlen, weil ich ja selbstständig bin, also in Bezug auf eine mögliche Betriebsstätte (Büro, Zweigstelle mit möglichem Gerät o.Ä.) meinerseits.
Kann mir einer helfen, was zu tun ist?
4 Antworten
Allein durch die Tatsache Student zu sein, bist du nicht von der Beitragspflicht befreit. Du wirst nur dann befreit, wenn du BAföG beziehst und mit dem Bescheid einen Antrag auf Befreiung gestellt hast und daraufhin vom Rundfunkbeitragsservice befreit worden bist. Ist das nicht der Fall, musst du wie alle anderen Wohnungsinhaber Rundfunkbeiträge zahlen.
Wenn ich das richtig verstehe, machst du nicht selbst eine Promotion - das würde zum Privatbereich gehören, sondern du arbeitest für andere Leute, die ihre Promotion machen und kassierst dafür Geld. Wenn du diese Tätigkeit im Wesentlichen zuhause machst, hast du zwar dort eine Betriebsstätte. Diese ist aber nach dem Gesetz ausdrücklich beitragsfrei, wenn du bereits für die Wohnung zahlst. Weil beitragsfrei, ist sie auch nicht dem Rundfunkbeitragsservice zu melden.
falsch. sie ist dem beitragsservice zu melden, egal ob die dann entscheiden ob er zahlt oder nicht. wenn er nämlich befreit ist für die wohnung, muss er trotzdem für die betriebstätte zahlen.
du bist als student nicht beitragsbefreit. du bist nur dann befreit, wenn du aufgrund von bafög einen antrag auf befreiung gestellt hast. bis dahin musst du rundfunkbeiträge zahlen.
wenn du eine firma hast, dann ist diese anzumelden und du musst beiträge bezahlen. wenn du deine betriebsstätte in der wohnung betreibst, dann kannst du diese als betriebsstätte in der wohnung melden, dann ist diese beitragsfrei. dann allerdings musst du für die wohnung zahlen.
ist die wohnung befreit aufgrund eines antrages auf befreiung, dann musst du für die betriebsstätte zahlen. es sei denn du schließt die firma und schickst deine gewerbeabmeldung ein, dann musst du aufgrund deines befreiungsbescheides auch die wohnung nicht zahlen. egal wie du es drehst, du wirst irgendwas zahlen.
Als Student bist du nicht von GEZ - Gebühren befreit. Das bist du nur wenn du Bafög bekommst. Deshalb wirst du wohl nicht um die Gebühren die anfallen herumkommen. Zahl sie einfach mit deinen Mitbewohnern zusammen.
Nix, wirf den Brief einfach weg, falls er von der GEZ ist. Die malträtieren ständig das ganze Volk mit ihren abenteuerlichen Forderungen und haben mittlerweile deswegen eine Verfassungsklage auf dem Hals; es gibt jede Menge Bürgerbwegungen gegen diese Halsabschneider. Also auf keinen Fall zahlen, selbst wenn dann Drohbriefe einer angeblichen Staatsanwalt kommen - sind gefälscht - alles schon erlebt.
ist ein fake der GEZ - die ARD verschickt solche Forderungen nicht
der mensch redet unsinn, weil er keine ahnung hast. natürlich verschickt ard, zdf und deutschlandradio forderungen - durch den beitragsservice oder durch die landesrundfunkanstalten.
Blödsinn!!!
ich sage doch du redest dummes zeug
Super, Danke für die rasche Antwort. Es handelt sich hierbei um die ARD. Gilt das für die auch?
Gruß