bekomme ich Wohngeld als selbstständiger?

4 Antworten



Wohngeld für Selbständige

Für die Berechnung der Einkünfte ist der Gewinn maßgeblich

Der Gewinn ist in der Bilanz ausgewiesen bzw der Überschuss der Betriebseinnahmen über den Betriebsausgaben ist entscheidend Anspruch auf Wohngeld hat nur der, der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann, also ein Mindesteinkommen erzielt Das dafür notwendige Mindesteinkommen berechnet sich folgendermaßen: Sozialhilferegelsatz + Miete (Belastung) + Nebenkosten= Mindesteinkommen Schwankende Einkommen: Wohngeld kann nur für zukünftige Monate beantragt werden.  Die Plausibilitätsprüfung der Wohngeldstelle erfolgt bei Selbständigen anhand eines rückwirkenden Zeitraums Steigende Einkommen sind der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Selbständige sollten immer dann Wohngeld beantragen, wenn eine schlechte Auftragslage in naher Zukunft absehbar ist. Die dem Antrag beigelegte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten Quartale dient als Berechnungsgrundlage Ist das gezahlte Wohngeld zu hoch ausgefallen, muss es zurückgezahlt werden – ist es zu niedrig, kann ein Erhöhungsantrag gestellt werden Existenzgründer müssen ihre Gewinne möglichst realistisch einschätzen Sobald erste Betriebsergebnisse vorliegen, sollte der Jungunternehmern seine Schätzwerte überprüfen, um Rückzahlungen zu vermeiden Wohngeld wird nur für den Wohnanteil einer Wohnung gezahlt – nicht für gewerblich genutzten Raum (z.B. das Arbeitszimmer)Selbständige mit schwankendem Einkommen müssen eventuell alle zwei Monate einen neuen Antrag stellen. Nur ein sehr guter Überblick kann verhindern, dass Ansprüche nicht genutzt werden bzw. Rückzahlungen anfallen werden.
Ich denke damit sollte die Frage beantwortet sein. Ist eine anstrengende Sache, übrigens ist es eine schlechte Uhrzeit für solche Fragen, dort hast Du gerade Glück in der Qualität der Antwort. Die Profis schlafen ;-)


Wohngeld für Selbständige

Für die Berechnung der Einkünfte ist der Gewinn maßgeblich

Der Gewinn ist in der Bilanz ausgewiesen bzw der Überschuss der Betriebseinnahmen über den Betriebsausgaben ist entscheidend Anspruch auf Wohngeld hat nur der, der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann, also ein Mindesteinkommen erzielt Das dafür notwendige Mindesteinkommen berechnet sich folgendermaßen: Sozialhilferegelsatz + Miete (Belastung) + Nebenkosten= Mindesteinkommen Schwankende Einkommen: Wohngeld kann nur für zukünftige Monate beantragt werden.  Die Plausibilitätsprüfung der Wohngeldstelle erfolgt bei Selbständigen anhand eines rückwirkenden Zeitraums Steigende Einkommen sind der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Selbständige sollten immer dann Wohngeld beantragen, wenn eine schlechte Auftragslage in naher Zukunft absehbar ist. Die dem Antrag beigelegte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten Quartale dient als Berechnungsgrundlage Ist das gezahlte Wohngeld zu hoch ausgefallen, muss es zurückgezahlt werden – ist es zu niedrig, kann ein Erhöhungsantrag gestellt werden Existenzgründer müssen ihre Gewinne möglichst realistisch einschätzen Sobald erste Betriebsergebnisse vorliegen, sollte der Jungunternehmern seine Schätzwerte überprüfen, um Rückzahlungen zu vermeiden Wohngeld wird nur für den Wohnanteil einer Wohnung gezahlt – nicht für gewerblich genutzten Raum (z.B. das Arbeitszimmer)Selbständige mit schwankendem Einkommen müssen eventuell alle zwei Monate einen neuen Antrag stellen. Nur ein sehr guter Überblick kann verhindern, dass Ansprüche nicht genutzt werden bzw. Rückzahlungen anfallen werden.

 

Zum Einen habe ich auch diese Frage beantwortet in der Frage zuvor, aber gut...7000 Euro ist ja nun wirklich kein Einkommen, denn ein Selbständiger mit etwa 3000 Euro hat es echt nicht leicht durchzuhalten. Wenn ich unter 7000 Euro selbständig im Jahr habe lebe ich wohl eher von Harz vier

Das hängt von mehreren Kriterien ab. Du musst z. B. zwingend erst einmal Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sein, um überhaupt wohngeldberechtigt zu sein.

Auf jeden Fall sind Selbständige nicht von Leistungen ausgeschlossen.

Ja. Ist aber aufwendig.