Muss ich bei einer Powerpoint Präsentation die Quelle von Fremdbildern immer unter das Bild schreiben oder reicht es auch am Schluss alle Bildquellen anzugeben?
Normal hab ich die Quelle immer unter dem Bild angegeben, jedoch sieht das nichtimmer so schön aus deswegen wollte ich wissen ob es reicht die Quellen auf der letzen Folie anzugeben
hoffe ihr könnt mir helfen (:
5 Antworten
Laut Urheberrecht ist eine Quellenangabe immer zwingend erforderlich. Hierbei ist es egal, ob du die Quelle direkt unter dem Bild oder in einer letzten Folie angibst. Ich schreibe die Quelle immer in Schriftgrad 7 und in einer helleren Schriftfarbe direkt unter das Bild, somit stellst du einen direkten Bezug zum Bild her.
Ja, wenigstens du hast die Quellen und man weiß von welche Bild es die Quelle ist
Es reicht die Bildquellen am Ende anzugeben.
UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist der materielle Grund, dass der Urheber bekannt wird, um weitere Aufträge einzuheimsen sowie Ehrenpreise, und der immaterielle Grund ist das Einheimsen von Lob und Ruhm und Ehre - also auch Ehrenpreise ohne Entgelt und Pokal :-).
Beide Sinne und Zwecke würden verfehlt, wenn ein Zuschauer ein Bild nur unter erheblichen Schwierigkeiten einem Urheber zuordnen kann. In Periodika (Zeitungen und Zeitschriften) steht der Name deshalb in der Regel direkt unter dem Bild, in Büchern stattdessen meist hinten in einem eigenen Bild-Urheber-Verzeichnis.
Nur kann der Zuschauer einer Präsentation schlecht zum Ende blättern, wenn ihm ein Bild gefällt und er sich entschließt: "Oha, den Urheber schlage ich doch für den Pulitzerpreis vor oder beauftrage ihn mit einem großformatigen sündhaft teuren Fotobuch und engagiere ihn zudem für die Hochzeit meiner Tochter!"
Ob dieser Zuschauer dann hinterher den Abspann dem Bild zuordnen kann? Zurückblättern kann er ja nicht, und ob er den Präsentator befragen kann oder mag? Da müsste man den Urheber befragen, ob er darüber einen Richter befragen möchte ;-).
Urteile in dieser Hinsicht kenne ich keine. Aber auch eine kleingeratene Urheberangabe unter einem Foto, das nur wenige Sekunden zu sehen ist, erscheint nicht befriedigend im Sinne von Sinn und Zweck von UrhG § 13! Schon gar nicht in einer sehr blassen Schriftfarbe ;-). Daher wäre eine 3er-Kombination sicher zur Zufriedenheit selbst eines klagewütigen Urhebers:
- Urheberangabe unter jedem Foto
- Urheberangabe am Ende der Präsentation
- Urheberangabe in der Einladung bzw. im Handout zur Präsentation: "Vortrag von Max Mustermann, Fotos von Moritz Mustermann."
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich schreibe es auch immer auf jedem bild einzelnd drauf. Ich glaube das ist auch besser so :)