Seit dem 01.01.17 jemanden auf 25er Roller hinten drauf nehmen?
Hallo, stimmt das dass man ab dem 01.01.2017 jemanden auf einem 25er Roller mitnehmen darf? Ein bekannter von mir hat das vom Fahrschullehrer gesagt bekommen und deswegen wollte ich noch mal nachfragen bevor ich eine Strafe bezahlen muss oder sogar den Führerschein abgenommen bekomme. Lg
6 Antworten
Weiß nicht aber ich nehm auch so kumpels mit die polizei sagt da nix ( normalerweise)
Sofern das schon ein Fahrzeug im Sinne von §4 Abs 1 Nr 1b FeV ist, darfst du natürlich jemanden mitnehmen. Sollte es noch als herkömmliches, einsitziges Mofa nach §4 Abs 1 Nr 1 FeV eingetragen sein, wäre das Fahrzeug noch einsitzig - erkennbar entweder am Eintrag "Anzahl der Sitzplätze: 1" in der Betriebserlaubnis oder "Number of Seats: r1:1c" in der COC. Beim Zweisitzer stünde dort "r1:1c;r2:1c".
Eine Straftat liegt seit der Änderung der FeV nicht mehr vor, wenn ein einsitziges FmH zum Zweisitzer umgebaut wird, diese sind ja jetzt ausdrücklich von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen, solange sie nicht schneller als 25 km/h fahren. Da das Fzg nicht mehr der Betriebserlaubnis entspricht, wird es allerdings eine Mängelkarte geben. Ein Erlöschen der BE liegt nicht vor, da keiner der drei möglichen Gründe zutrifft - FmH, KKR bis 25 und KKR bis 45 km/h fallen unter L1e, die gern zitierte "Änderung der Fahrzeugart" ist Blödsinn.
1. hast du für ein Mofa keinen Führerschein; nur eine Prüfbescheinigung
2. du hast einen gedrosselten Roller - wieviele Personen stehen in der Betriebserlaubnis - 2 Personen, dann darfst auch so fahren
die Tasche oder Helmfach gehört der Vergangenheit an
Diese neue Regel gilt nicht seit 1.1.17 sondern schon paar Jahre.
Hier der Link dazu.
Wieso sollte man das ab diesem Datum mit diesem Führerschein dürfen?
Fahrschullehrer erzählen viel, haben von den rechtlichen Grundlagen aber oft erschreckend wenig Ahnung. Die FeV wurde bereits 2014 entsprechend geändert, es hat nur Jahre gedauert, bis die Leute langsam mal verstanden haben, dass es neben dem klassischen einsitzigen Fahrrad mit Hilfsmotor noch weitere fahrerlaubnisfreie Zweiräder gibt. Teilweise wird das von einigen Trollen bis heute bestritten.
Ich weiß es nicht, ein bekannter hat es mir erzählt der gerade in der Fahrschule ist
Und du bist bereit, es zu glauben? Das ist nicht Professionell!
Warum sollte er mich auch anlügen?
Ausserdem hat das auch der Fahrschullehrer gesagt.